Corona-Pandemie: Regierungsrat passt kantonale Bestimmungen an

Regierungsratssitzung, 5. Mai • Im Hinblick auf die nächsten Lockerungsschritte passt der Regierungsrat die kantonale COVID-19-Verordnung an die aktuelle Lage an und genehmigt das Schutzkonzept für die kantonale Verwaltung. Der Einsatz der Kantonalen Führungsorganisation wird an die aktuelle Situation angepasst.



Corona-Pandemie: Verantwortung geht schrittweise von der KFO zurück an die Verwaltung • (Foto Newsroom gl.ch)
Corona-Pandemie: Verantwortung geht schrittweise von der KFO zurück an die Verwaltung • (Foto Newsroom gl.ch)

Glarner COVID-19-Verordnung wird an die aktuelle Lage angepasst

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung schrittweise zu lockern. Diese Änderungen haben jeweils zur Folge, dass die kantonale COVID-19-Verordnung, welche die rechtliche Grundlage auf kantonaler Ebene regelt, ebenfalls angepasst werden muss. Mit Blick auf die Lockerungsmassnahmen der zweiten Etappe des Bundes ab 11. Mai 2020 beschliesst der Regierungsrat weitere Änderungen.

Lockerung Besuchseinschränkungen

Seit dem 13. März 2020 gilt ein generelles Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus. Damit sollen die besonders gefährdeten Personen geschützt werden. Das Besuchsverbot wurde in der Folge in die kantonale COVID-19-Verordnung integriert und mit einem Ausflugsverbot ergänzt. Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Glarus haben eine Lockerung der kantonalen Besuchsverbote per 11. Mai 2020 beschlossen. Besuche sind ab diesem Datum unter Einschränkungen wieder erlaubt. Diese sind an Bedingungen geknüpft:

  • Der Besuch erfolgt angemeldet und kontrolliert.
  • Der Besuch findet in einer definierten Begegnungszone statt.
  • Die Präventionsmassnahmen gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden eingehalten.

Betreuungsangebote

Im Kanton Glarus ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab 11. Mai 2020 nach ordentlichem Stundenplan beabsichtigt. Entsprechend kann die Verpflichtung der Gemeinden zur Gewährleistung eines unentgeltlichen Betreuungsangebots für die Lernenden der Kindergarten- und Primarstufe zu den üblichen Schulzeiten und die Verpflichtung zur Offenhaltung der Tagesstrukturen aufgehoben werden. 

Überwachung der Schutzkonzepte

Die zuständige kantonale Behörde muss die Umsetzung der Schutzkonzepte der Schulen und Ausbildungsstätten überwachen. Mit einer Ergänzung wird klargestellt, dass dafür das Departement Bildung und Kultur zuständig ist.

Schalter der öffentlichen Verwaltung ab 11. Mai wieder offen 

Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat ein Schutzkonzept erarbeitet, das im Hinblick auf die wiedereröffneten Schalter der kantonalen Verwaltung am 11. Mai 2020 umgesetzt wird. Das Konzept regelt wesentliche Punkte wie die Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln, Schutzmassnahmen in den einzelnen Bereichen, den Kundenkontakt im Arbeitsbereich, den Arbeitsweg, die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit, die Beschaffung von Hygienematerial sowie Schutzmassnahmen. Die Massnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des BAG für die Arbeitswelt. Das genehmigte Schutzkonzept gilt für die kantonale Verwaltung inklusive Regierungsrat, Landrat und Gerichte sowie die unselbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (Kantonsschule, Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Gewerblich-industrielle Berufsfachschule). Ausgenommen sind die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (glarnerSach, Sozialversicherungen Glarus), für die eigene Schutzkonzepte gelten.

Führungsstruktur wird angepasst  

Der Regierungsrat setzte die Kantonale Führungsorganisation (KFO) zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und der damit zusammenhängenden Auswirkungen ein. Seit dem 17. März 2020 leistet die KFO einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung des Coronavirus im Kanton Glarus einzudämmen. Die Fallzahlen wuchsen in den vergangenen Wochen analog zur Situation in den meisten übrigen Kantonen moderat. Eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen konnte erfolgreich verhindert werden. Mit personellen und materiellen Ressourcen unterstützte die KFO verschiedene Leistungserbringer direkt.

Die Coronavirus-Pandemie ist am Abklingen, die Ansteckraten sind rückläufig. Das hat den Bundesrat zu einer Lockerungsstrategie veranlasst. Trotzdem wird die Krise den Kanton stark und über eine unbestimmte Zeit weiter beschäftigen. Die Lockerung der Schutzmassnahmen durch den Bundesrat führt schrittweise zurück zu etwas mehr Normalität, wobei Rückschläge nicht auszuschliessen sind. Es handelt sich nach Ansicht des Regierungsrates um eine Gratwanderung im Bewusstsein, dass die Welt und der Kanton Glarus im Alltag mit dem Virus leben müssen. 

Die Herausforderungen lassen sich nach Einschätzung des Glarner Regierungsrates wieder grösstenteils in den ordentlichen Verwaltungsstrukturen bewältigen. Die KFO bleibt bis auf Weiteres im Einsatz und unterstützt den Regierungsrat und die Departemente. Jedoch wird die Intensität reduziert.