Coronavirus-Pandemie: Kantonale COVID-19-Verordnung wird angepasst

Die rechtlichen Anpassungen auf Bundesebene erfordern formelle Anpassungen in der kantonalen COVID-19-Verordnung. Der Regierungsrat genehmigt diese, sie treten am 6. Juli 2020 in Kraft. Ausserdem werden die Strukturen für den Fall von erhöhten Infektionszahlen vorbereitet.



Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)
Medienmitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)

Als Folge der anhaltend tiefen Fallzahlen beschloss der Bundesrat am 19. Juni 2020 die weitgehende Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus ab dem 22. Juni 2020. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August 2020 verboten. Zudem müssen alle öffentlich zugänglichen Orte über ein Schutzkonzept verfügen, wobei die Vorgaben dafür vereinfacht wurden. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat auch den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage (neu: besondere Lage).

Einerseits sind nun auf kantonaler Stufe formelle Anpassungen an die bundesrechtlichen Bestimmungen notwendig. Andererseits sollen auch im Kanton Glarus im Bereich der gesundheitspolizeilichen Massnahmen weitgehend wieder die ordentlichen Zuständigkeiten gelten. Konkret werden die Massnahmen gegenüber Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Besuchseinschränkung, Ausflugsverbot, Isolationspflicht) in der Verordnung aufgehoben und – in Bezug auf die Besuchseinschränkungen und die Isolationspflicht – in eine Verfügung des Departements Finanzen und Gesundheit überführt. Die kantonale Verordnung gilt neu für alle Artikel bis Ende 2020. 

Abfederung im Falle eines Wiederanstiegs von COVID-19

Als Folge des Wechsels von der ausserordentlichen Lage in die besondere Lage müssen bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen die Kantone (und nicht mehr der Bund) über Massnahmen zur Wiedereindämmung der Pandemie entscheiden. Sie haben dabei die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen untereinander zu koordinieren. Damit die Kantone in einem solchen Fall möglichst einheitlich vorgehen, hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zusammen mit der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS) ein sogenanntes Rebound-Papier erstellt, das folgende Punkte festhält:  

  • Die erneute Einführung von einschränkenden Massnahmen wird auf die Tendenz der neuen Fallmeldungen gestützt.
  • Es wird auf die gleitenden Wochenwerte abgestützt, bezogen auf die vorangehenden sieben Tage, gerechnet pro 100 000 Personen.
  • Ein Stufen-Alarmkonzept ist definiert, wobei der Verlauf und nicht die absoluten Werte entscheidend sind.
  • Die Anpassungen der Massnahmen erfolgen etappenweise, situationsgerecht und unter Abwägung der zu erwartenden Konsequenzen.
  • Das Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln sind zu jedem Zeitpunkt nach wie vor als zwingende Voraussetzung zu betrachten.

Der Kanton Glarus möchte sich im Falle eines Wiederanstiegs an die Indikatoren und Massnahmen des Rebound-Papiers halten, das im Entwurf vorliegt. Damit besteht eine Grundlage für ein verlässliches, vorausschauendes und interkantonal koordiniertes Vorgehen. Das Konzept der VKS wird mit präventiven Massnahmen und mit Blick auf die Glarner Verhältnisse angepasst. Der Regierungsrat stimmt dem Entwurf des Rebound-Papiers zu. Spätere Entscheide über die Ergreifung von allfälligen Massnahmen obliegen gemäss den gesetzlichen Grundlagen dem Departement Finanzen und Gesundheit.