Coronavirus-Pandemie: Umsetzung Bundesmassnahmen in der Gemeinde Glarus

Die Gemeinde Glarus setzt die neuen, verschärften Massnahmen des Bundesrates gegen die Coronavirus-Pandemie umgehend um. Betroffen ist die Gemeinde unter anderem bei der Nutzung der Gemeindeliegenschaften für Sport, Kultur und Vereinsaktivitäten, bei den Schalterdiensten sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen. Ziel ist, dass Gemeinde ihre Aufgaben und Dienstleistungen auch unter erschwerten Bedingungen erfüllt.



Medienmitteilung vom Gemeinderat Glarus (Archivbild: e.huber)
Medienmitteilung vom Gemeinderat Glarus (Archivbild: e.huber)

Zu den neuen Massnahmen des Bundesrates gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen (für politische Versammlungen, z.B. die Durchführung von Gemeindeversammlung, gelten Ausnahmen), eine Obergrenze von 10 Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für Bars und Restaurants sowie die Schliessung von Discos und Tanzlokalen. Weiter gelten verschiedene neue Schutzmassnahmen für sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten, wobei solche mit mehr als 15 Personen untersagt sind. Proben sowie Auftritte von nichtprofessionellen Chören sind ebenfalls verboten. 

Ausweitung Maskenpflicht und Empfehlung Home Office 

Ab sofort gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren nicht nur in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie den Gemeindeliegenschaften, sondern auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (z.B. Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants) sowie in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Soweit möglich ist Home Office zu ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden zu sorgen. 

Die Gemeinde bittet alle, sich an diese Regeln zu halten. Die Gemeindeverwaltung selber arbeitet bereits seit letzter Woche wo immer möglich und sinnvoll im Gruppenbetrieb, um Kontakte zwischen klar definierten Gruppen von Mitarbeitenden zu verhindern (Home Office-Betrieb bzw. in Unterhaltsdienst und Forst gestaffelte Ein- und Ausrückungszeiten). 

Schule soll möglichst normal weiter stattfinden 

Für die Schulen gilt ein kantonales Schutzkonzept. Grundsätzlich wird der Unterricht weiterhin im Vollbetrieb geführt. Die Gemeinde ist bemüht, den Unterricht unter Berücksichtigung des kantonalen Schutzkonzepts möglichst im gewohnten Rahmen durchzuführen. Für alle Lehrpersonen sowie für die Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I besteht auf den Schularealen Maskenpflicht, dies ausser im eigenen Klassenzimmer (Unterricht im Klassenverband). 

Die für den November 2020 geplanten Schulbesuchstage wie auch der nationale Zukunftstag wurden abgesagt. 

Aufruf zur Nutzung der Online-Schalter 

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Dienstleistungen der Gemeinde möglichst auf elektronischem Wege zu nutzen. Dazu stehen die Gemeinde-Website (insbesondere der Online-Schalter unter www.glarus.ch > Ansprechpartner > Online-Schalter), E-Mail und Telefon zur Verfügung. Direkte Kontaktangaben finden sich auf der Website unter www.glarus.ch > Ansprechpartner. Die allgemeinen Kontaktangaben der Gemeinde lauten: [email protected], 058 611 81 11. Für allfällige Wartezeiten bittet die Gemeinde die Bevölkerung um Verständnis. 

Auswirkungen auf Sport, Kultur und Vereinsaktivitäten 

Ausserhalb des professionellen Bereichs sind sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Vom Tragen einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Proben und Auftritte von nicht-professionellen Chören sind wie erwähnt verboten. 

Unter Beachtung dieser Vorschriften des Bundes bleibt die Nutzung der Gemeindeliegenschaften für Vereine grundsätzlich weiterhin möglich. Im Einzelnen ist die Gemeinde daran, abzuklären, inwieweit die gemeindeeigenen Sportanlagen und die weiteren Gemeindeliegenschaften den Vereinen, aber auch dem Publikum (z.B. öffentlicher Eislauf in der GLKB-Arena), zur Verfügung stehen. Sie wird hierzu demnächst informieren. 

Die Schulbesuchstage vom November 2020 wurden abgesagt, ebenso die Veranstaltungen rund um den Fasnachtsbeginn vom 11. November 2020. 

Die Informationsveranstaltung vom 5. November 2020 zur Gemeindeversammlung 2/2020 findet statt. Zum Schutz aller Beteiligten wird diese Veranstaltung aber nicht wie geplant mittels Informationsständen und freier Zirkulation des Publikums im Saal, sondern mittels Frontal-Präsentationen durchgeführt. Auf den Imbiss wird verzichtet. 

Unter den momentanen Bundes-Regelungen ist die Durchführung der Gemeindeversammlung 2/2020 vom 27. November 2020 bei Anwendung eines entsprechenden COVID-19-Schutzkonzepts erlaubt. Der Gemeinderat verfolgt weiterhin das Ziel, mit einem geeigneten Schutzkonzept die sichere Durchführung der Gemeindeversammlung und die Ausübung der direktdemokratischen Rechte durch die Stimmberechtigten zu ermöglichen. Er beobachtet die Lage laufend und tauscht sich regelmässig über die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 aus. 

Gemeinsam mildern wir die zweite Pandemiewelle 

Die Gemeinde Glarus bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, dazu beizutragen, diese zweite Pandemiewelle aufzuhalten bzw. zu mildern. Zentral bleiben die drei Grundregeln persönliche Handhygiene, Abstand halten und Masken tragen. 

Die Gemeinde ist bestrebt, pragmatische Lösungen rund um die Coronavirus-Situation für die Einwohnerinnen und Einwohner umzusetzen und alle Aufgaben und Dienstleistungen zu erfüllen. Oberste Zielsetzungen sind der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Gemeindepersonals sowie die Gestaltung des Alltages, soweit es die pandemische Lage zulässt.