Coronavirus-Pandemie: Umsetzung der ersten Lockerungen in der Gemeinde Glarus

Die Gemeinde Glarus setzt die ersten Lockerungen der Coronavirus-Massnahmen ab Montag, 1. März 2021, umgehend um. So ergeben sich neue Regeln für die Nutzung der Gemeindeliegenschaften für Sport-, Kultur- und Vereinsaktivitäten. Die Fridlisfüür vom Samstag, 6. März 2021, auf dem Schlatt in Netstal und auf Ennetrösligen finden statt, dies in angepasster Form.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 26. Februar (zvg)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 26. Februar (zvg)

Der Bundesrat hat für die Zeit ab Montag, 1. März 2021, Lockerungen der Coronavirus-Massnahmen beschlossen. Unter anderem sind im Freien Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis Jahrgang 2001 dürfen den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Ihnen sind Trainings und Wettkämpfe, sowohl in Innenräumen als auch in Aussenbereichen, erlaubt. Dies gilt auch für Kontaktsportarten wie z.B. Kampfsport. Für Erwachsene ab Jahrgang 2000 ist Sport nur im Freien (mit Maske oder Abstand) und ohne Körperkontakt erlaubt. Zudem dürfen im nicht-professionellen Bereich nur Gruppen von 15 Erwachsenen zusammen Sport treiben.

Regeln für die Benützung der Gemeindeliegenschaften

Für die Benützung der Gemeindeliegenschaften gelten ab Montag, 1. März 2021, die folgenden Regeln:

Turnhallen:

  • Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen die Turnhallen gemäss den bestehenden Belegungsplänen uneingeschränkt nutzen. Kontaktsport ist erlaubt.
  • Für Personen mit Jahrgang 2000 oder älter bleiben die Turnhallen geschlossen (Ausnahme: Trainer von Kinder- und Jugendsportgruppen während den Trainings).

Aussenanlagen:

  • Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen die Aussenanlagen inkl. Garderoben gemäss den bestehenden Belegungsplänen uneingeschränkt nutzen.
  • Personen mit Jahrgang 2000 oder älter dürfen die Aussenanlagen gemäss den bestehenden Belegungsplänen nur in Gruppen von maximal 15 Personen ohne Körperkontakt nutzen. Die Garderoben dürfen genutzt werden. Dabei besteht Masken- und Abstandspflicht gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
  • Die Fussballplätze bleiben vorerst geschlossen, weil die Vegetation noch ungenügend fortgeschritten ist. Die betroffenen Vereine werden über den Zeitpunkt der Öffnung informiert.

GLKB Arena:

  • Die GLKB Arena ist ab Montag, 1. März 2021, für alle Gäste wie folgt für den öffentlichen Eislauf geöffnet:

Jeweils Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr, Samstag 11.30 – 16:00 Uhr und Sonntag 10.00 – 16.00 Uhr

Die Besucherzahl ist auf 85 Personen (gleichzeitig anwesend) beschränkt. Es besteht Masken- und Abstandspflicht gemäss den Vorgaben des BAG.

  • Das Hockeyspielen («Prüglä») ist nur Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger erlaubt. Sollte diese Vorgabe nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde vor, das Hockeyspielen für unzulässig zu erklären.
  • Trainings und Trainingsspiele für Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger sind wieder umfassend möglich. Die Trainingsspiele finden ohne Zuschauer statt.
  • Schulen dürfen die GLKB Arena weiterhin besuchen. Es sind jeweils zwei Klassen zum gleichzeitigen Besuch zugelassen, diese dürfen sich aber nicht mischen. Für die Lehrpersonen gilt Maskenpflicht.
  • Die Eissaison dauert noch bis zum 14. März 2021.
  • Das Restaurant Buchholzstübli bietet während des öffentlichen Eislaufs ein Take-Away-Angebot an.

Schwimmbad Gründli:

  • Das Schwimmbad wird mit einem Schutzkonzept für Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger geöffnet.
  • Schulen und Gruppen können das Schwimmbad weiterhin nutzen.
  • Organisierte Freizeitangebote sind für Personen mit Jahrgang 2001 oder jünger möglich.

Lockerungen im Kulturbereich

Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger ist neben anderen kulturellen Aktivitäten auch das Singen wieder erlaubt. So sind ihnen Proben und Konzerte ohne Publikum wieder gestattet (Chöre, Jugendmusiken usw.). Aufführungen vor Publikum bleiben verboten. In diesem Rahmen dürfen die Gemeindeliegenschaften für kulturelle Aktivitäten genutzt werden.

Fridlisfüür finden statt

Die Fridlisfüür auf dem Schlatt in Netstal und auf Ennetrösligen finden am Samstag, 6. März 2021, statt. Dies konzentriert auf das Wesentliche, nämlich das Abbrennen der Feuer zu Ehren unseres Schutzpatrons Fridolin. Die Gemeinde ruft alle auf, die aktuell gültigen Corona-Schutzmassnahmen des Bundes einzuhalten. Sie empfiehlt den Teilnehmenden, die Feuer aus der Distanz zu betrachten, so beispielsweise auf einem Abendspaziergang.