Coronavirus-Pandemie: Zusätzliche Massnahme des Kantons Glarus im Bereich Altersheime

Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen, die ihre Angehörigen während den Festtagen besuchen, müssen bei ihrer Rückkehr in Quarantäne.



Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)
Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)

Das Departement Finanzen und Gesundheit verfügt zusätzliche Massnahmen zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Bewohnerinnen und Bewohner, die zwischen dem 21. Dezember 2020 und 3. Januar 2021 Angehörige ausserhalb des Heims besuchen, müssen bei der Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne gehen.

Die Quarantäne kann vorzeitig aufgehoben werden, falls ein PCR-Test nach dem 5. Tag seit der Rückkehr ein negatives Ergebnis zeigt. Der Test müsste dabei durch die Bewohnenden selber bezahlt werden. Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner, welche die Festtage bei ihren Angehörigen verbringen wollen, das Coronavirus unbeabsichtigt ins Heim bringen.

Als weitere Sofortmassnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus müssen Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen zwingend eine FFP2-Schutzmaske tragen. Damit werden die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit, das die Verwendung von Hygienemasken empfiehlt, verschärft.