COVID-19: Bei Wiederanstieg der Fallzahlen werden Massnahmen koordiniert

In einem sogenannten Rebound-Konzept regeln die Kantone ihr Vorgehen bei einem Wiederanstieg der Corona-Infektionszahlen. Der Kanton Glarus begrüsst das koordinierte Vorgehen und adaptiert das Konzept auf seine Verhältnisse.



Medienmitteilung des Regierungsrates (Bild: iStock)
Medienmitteilung des Regierungsrates (Bild: iStock)

Aufgrund des Wechsels von der ausserordentlichen in die besondere Lage müssen bei einem Wiederanstieg der Corona-Infektionszahlen die Kantone über Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie entscheiden. Sie haben gemäss Epidemiengesetz die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen zu koordinieren.

Damit die Kantone in einem solchen Fall möglichst einheitlich vorgehen, hat die Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS) ein sogenanntes Rebound-Konzept erstellt (Rebound engl. für Rückprall). Es hält folgende Punkte fest:

  • Die erneute Einführung von einschränkenden Massnahmen wird auf die Tendenz der neuen Fallmeldungen gestützt.
  • Es wird auf die gleitenden Wochenwerte abgestützt, bezogen auf die vorangehenden sieben Tage, gerechnet pro 100 000 Personen.
  • Ein Stufen-Alarmkonzept ist definiert, wobei der Fallzahlenverlauf und nicht die absoluten Werte entscheidend sind.
  • Die Anpassungen der Massnahmen erfolgen etappenweise, situationsgerecht und unter Abwägung der zu erwartenden Konsequenzen.
  • Die Abstands- und Hygiene-Regeln werden zu jedem Zeitpunkt nach wie vor zwingend vorausgesetzt.

Der Kanton Glarus orientiert sich bei einem Wiederanstieg an den Indikatoren und Massnahmen des Rebound-Konzepts. Dieses wird aufgrund neuer Entwicklungen und neuer Erkenntnisse laufend weiterentwickelt. Der Vorschlag der Kantonsärztinnen- und ärzte wird auf die Glarner Verhältnisse adaptiert, die Grundsätze von Gesundheitsschutz, Verhältnismässigkeit und Selbstverantwortung sind wegleitend.

Das Konzept wird zudem angepasst mit vorbeugenden Massnahmen wie verstärkte Hygienebemühungen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit mittels Informationskampagnen oder das Tragen von Schutzmasken. Diese präventiven Massnahmen sind milder und verhältnismässiger als die Vorschläge, die auf regionale Lockdowns abzielen. Allfällige weitere Anpassungen bleiben vorbehalten, je nach Entwicklung auf Bundesebene, Absprachen zwischen den Kantonen oder Rückmeldung der Science Task Force des Bundes.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus nimmt das Konzept zur Kenntnis. Die Ergreifung der einzelnen Massnahmen soll gemäss den ordentlichen gesetzlichen Grundlagen und gestützt auf das Rebound-Konzept den Departementen obliegen. Damit soll gewährleistet werden, dass die erforderlichen Massnahmen zeitnah ergriffen werden können.

Zwei Konstellationen und ihre Auswirkungen

Das Konzept unterscheidet zwei Konstellationen: Einerseits wird das Vorgehen aufgezeigt, wenn im Kanton Glarus Fälle von COVID-19 unabhängig voneinander auftauchen und nicht in unmittelbare Beziehung zueinander gebracht werden können. Andererseits werden die geplanten Massnahmen für den Fall aufgezeigt, dass das Virus klar lokalisierbar ist (z. B. Ausbruch in einer Schule oder in einem Alterszentrum).

Kantonale / regionale Massnahmen gegen COVID-19

Das Konzept basiert auf vier Alarmierungsstufen (grün, gelb, orange, rot). Das Erreichen einer bestimmten Stufe hängt von verschiedenen Indikatoren ab:

  • Fallzahlen
  • Hospitalisationen aufgrund von COVID-19 und Auslastung der Intensivpflege aufgrund COVID-19-Patienten
  • Verhältnis positive Fälle zur Anzahl Fälle aller Getesteten

Neben der absoluten Anzahl Fälle ist zu berücksichtigen, wie sich diese Fälle örtlich darstellen (z. B. Ansteckungen innerhalb einer Familie, diverse Ansteckungsorte oder ein Hotspot) und altersmässig verteilen (junge Personen erkranken kaum schwer).

Der Wechsel in eine (farblich) andere Phase bedeutet, dass Massnahmen gemäss untenstehender Tabelle zunächst geprüft und, soweit aufgrund der aktuellen Situation sinnvoll, ergriffen werden. Diese sind während einer Zeit von zwei bis drei Wochen stabil zu halten. Es werden somit nicht täglich Veränderungen am Massnahmenset vorgenommen. Die Massnahmen der vorgehenden Phase werden bei einem Übergang in eine höhere Stufe weitergeführt.

Vorbehalten bleiben überregional koordinierte Massnahmen. Die Gesundheitsdepartemente der Ostschweizer Kantone (GDK Ost) befinden sich in einem kontinuierlichen Austausch. Sie wollen Massnahmen nach Möglichkeit über Kantonsgrenzen hinweg koordinieren und einheitlich handhaben, falls sich dies als notwendig und sinnvoll erweist.

Massnahmen nach Phasen

Phase Grün

  • Sensibilisierung der Bevölkerung mittels lokaler Medien: Erinnerung an geltende Verhaltens- und Hygienerichtlinien
  • Bewerbung der SwissCovid App bzw. weitere Contact Tracing unterstützende Massnahmen
  • Kantonales Contact Tracing
  • Veranstaltungen / Versammlungen / Ansammlungen von mehr als 1000 Personen: Gemäss bundesrechtlichen Bewilligungsanforderungen

    Phase Gelb
  • Abstandsregeln bei Risikogruppen sicherstellen (z. B. Verbot von Kinderhütedienst)
  • Schutzmaskentragpflicht in öffentlichen Räumen wie Läden, Bibliothek, usw.
  • Besuchsregulierung und Ausflugsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schliessung von Spital-/Heimrestaurants für Besucher
  • Verschärfung der Anforderungen an betriebliche Schutzkonzepte und Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung
  • Homeoffice für Risikopersonen (gegenüber Arbeitgebern im Kanton)
  • Veranstaltungen / Versammlungen / Ansammlungen: Bis 1000 Personen: Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage. Ab 101 bis 1000 Personen: Schutzmaskentragpflicht. Mehr als 1000 Personen: Verbot mit Ausnahme von politischen Anlässen, die ein Schutzkonzept mit Maskentragpflicht, geeignete Abstandsvorschriften und Hygienemassnahmen bedingen

    Phase Orange
  • Breites Testing: Wiedereinführung COVID-19 Praxis / Drive-in
  • Verbot von elektiven stationären Eingriffen (> 4 Tage) im Spital
  • Schliessen von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbädern, Fitnesscenter, Museen, Kirchen, Campingplätze, Vergnügungsstätten, Bergbahnen und andere touristischen Angebote, Clubs, Bars und Erotikbetrieben und Vereinstätigkeiten (Sport, Musik usw.)
  • Veranstaltungen / Versammlungen / Ansammlungen: Bis 50 Personen: Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage. 51 bis 300 Personen: Schutzmaskenpflicht. Mehr als 300 Personen: Verbot.

    Phase Rot
  • Besuchsverbot in Alters- und Pflegezentren und verschärfte Präventionsmassnahmen
  • Präsenzunterricht einstellen an den obligatorischen Schulen
  • Schliessen der nicht notwendigen öffentlich zugänglichen Läden, Restaurants und Märkte
  • Verbot personenbezogener Dienstleistungen (z. B. Coiffeur, Massage usw.)
  • Homeoffice für alle – soweit möglich
  • Verbot von elektiven Eingriffen im Spital
  • Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen

    Punktuelle COVID-19-Massnahmen in Hotspots, Institutionen, Betrieben und Schulen

In den Phasen Gelb, Orange und Rot können bei Auslösern wie positiven Tests oder zeitlich verzögerten Ansteckungen weitere, punktuelle Massnahmen verfügt werden. Dies kann beinhalten: Verschärfung der Anforderungen an betriebliche Schutzkonzepte, Unterteilung in kleinere Gruppen ohne Kontakt zu anderen, Quarantäne für ein ganzes Arbeitsteam oder eine Schulklasse, Schliessung von Betrieben, Schulen und anderen Institutionen. 

Kurzfristige bundesrechtliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Task Force Corona gebildet

Die fachliche Verantwortung für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie liegt seit dem 5. Mai 2020 wieder bei den einzelnen Departementen, nachdem vorher die Kantonale Führungsorganisation (KFO) zuständig war. Die Zusammenarbeit und der Austausch der kantonalen Stellen werden in der Task Force Corona geregelt. Sie wird vom Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit (DFG), Rolf Widmer,geführt. Innerhalb dieser Organisation besteht eine weitere Arbeitsgruppe, in welcher die Fachbereiche Medizin, Contact Tracing, Hygiene, Apotheke und Schutzmaterialien vertreten sind.