Covid-19: Glarus regelt Weiterführung der Hilfe für den Kultursektor

Die finanzielle Hilfe durch Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird weitergeführt. Der Regierungsrat ermächtigt das Departement Bildung und Kultur, mit dem Bundesamt für Kultur eine neue Leistungsvereinbarung für den Bezug ab 1. Januar 2022 abzuschliessen.



(Bild: iStock)
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Kulturunternehmen und Kulturschaffende können auch für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2022 Gesuche für eine Ausfallentschädigung einreichen, wenn sie aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus Ertragsausfälle zu verzeichnen hatten. Der Regierungsrat hat dazu die entsprechenden Grundlagen geschaffen. 

Im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie wurden durch den Bund und die Kantone verschiedene Unterstützungsmassnahmen durch Leistungsvereinbarungen beschlossen. Die Beiträge werden den Kulturunternehmen und Kulturschaffenden durch die Kantone auf Gesuch als Ausfallentschädigungen oder für Transformationsprojekte ausgerichtet. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der bewilligten Kredite zur Hälfte an der Finanzierung, welche die Kantone gestützt auf die Leistungsvereinbarungen umsetzen. Der Regierungsrat hat im April 2020 einen Fonds für Ausfallentschädigungen im Kultursektor mit 150 000 Franken geäufnet, im Januar 2021 wurde dieser durch einen Landratsbeschluss mit weiteren 200 000 Franken gespeist. Zusammen mit der Mitfinanzierung durch den Bund wurden somit 700 000 Franken bereitgestellt.  

2022 stehen noch Mittel von Bund und Kanton in der Höhe von 260 000 Franken für den Geltungsbereich der Covid-19-Kulturverordnung zur Verfügung (je Hälfte Bund + Kanton). Damit braucht es für das Jahr 2022 einstweilen keine zusätzlichen kantonalen oder Bundesmittel. Weil diese Unterstützungsmassnahme bis Ende 2021 befristet war, muss die Geltungsdauer nun für allfällige Entschädigungen im Zeitraum ab 1. Januar 2022 angepasst werden.