COVID-19: Härtefallfonds wird erneut aufgestockt

Der Regierungsrat verabschiedet Änderungen der Härtefall-Verordnung und beantragt dem Landrat, den kantonalen Härtefallfonds nochmals um 10,75 Millionen Franken auf total 21,5 Millionen Franken aufzustocken. Der Betrag soll den Steuerreserven entnommen werden.



Mitteilung Gl<rner Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Gl<rner Regierungsrat (Bild: iStock)

Aufgrund von Beschlüssen des Bundesrates zur COVID-19-Härtefallverordnung, muss die kantonale Regelung angepasst werden. Im Wesentlichen wurden dabei die Bedingungen gelockert, um Härtefallhilfe zu erhalten (Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Januar 2021). Der Regierungsrat hat die notwendigen Änderungen in der Verordnung zum Spezialfonds Härtefallunterstützungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Dies ermöglicht es, dass die vom Bundesparlament voraussichtlich im März 2021 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel, zeitnah eingesetzt werden können. 

Bewährtes System beibehalten

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundesrates wonach ein Härtefallprogramm das geeignete Instrument ist, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gezielt abzufedern. Die kantonalen Härtefallgelder sind schneller verfügbar als neue COVID-19-Kredite. A-Fonds-perdu-Beiträge entsprechen ausserdem eher einem Bedürfnis als die Vermittlung von rückzahlbaren Krediten. 

Es ist vorgesehen, dass sich der Bund auch diesmal im Umfang eines Anteils von zwei Dritteln beteiligt. Dann würde sich zulasten des Kantons Glarus eine Verdoppelung der Nettolast auf 4,9 Millionen Franken ergeben. Findet aber das Anliegen der Kantone (Bundesanteil über alle Tranchen von 80%) in der Frühjahrssession Gehör, würde sich die Nettolast des Kantons Glarus auf 4,3 Millionen Franken reduzieren.

Bestehende Vorlage an den Landrat wird aufgestockt

Die zurzeit hängige Vorlage vom 19. Januar 2021 wird entsprechend ergänzt. Statt der beantragten Aufstockung um 6,45 Millionen auf 10,75 Millionen Franken wird nun eine Aufstockung um 17,2 Millionen auf total 21,5 Millionen Franken beantragt. Dies geschieht unter dem Vorbehalt, dass das Bundesparlament die Aufstockung im Grundsatz wie vom Bundesrat beantragt, beschliessen wird. Es bleibt dem Landrat vorbehalten, zufolge Dringlichkeit anstelle der zuständigen Landsgemeinde über die umfangreichen Mittel zu beschliessen.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der vorliegende Antrag auf bekannten und identischen Rahmenbedingungen beruht und ausschliesslich die Erhöhung der vorzunehmenden Fonds-Aufstockung bewirken will. Falls die Massnahme länger dauert als bis zur nächsten ordentlichen Landsgemeinde, ist sie dieser zu unterbreiten.