COVID-19-Härtefallregelung: Kanton Glarus ist ab 1. Februar 2021 bereit

Die auf Bundesebene geänderten Corona-Härtefallregelungen können im Kanton Glarus bereits ab 1. Februar 2021 eingereicht werden. Um dies zu gewährleisten, muss die IT angepasst werden. Bis zum 1. Februar können deshalb vorübergehend keine Anträge eingereicht werden.



Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)
Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)

Der Bundesrat hat am 13. Januar den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Härtefallunterstützung stark ausgeweitet. Dadurch wurde eine grundlegende Anpassung der kantonalen IT-Vollzugslösung notwendig. 

  • Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als Härtefälle.
  • Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden.
  • Unternehmen, die aufgrund der Pandemie schliessen mussten, müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.

Als maximalen Unterstützungsbetrag werden Firmen, die einen pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent geltend machen, 10 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 vergütet. Firmen, die über 40 Tage geschlossen waren und die 40-Prozent-Umsatzhürde nicht schaffen, erhalten maximal 5 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes von 2018 und 2019.

Da der kantonale Unterstützungsfonds die zu erwartenden Ansprüche heute noch nicht abdeckt, wird in einer ersten Tranche lediglich die Hälfte des maximalen Unterstützungsbetrages ausbezahlt. Eine allfällige Restzahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald und soweit die dafür nötigen Finanzmittel verfügbar sind.

Neuanträge bereits ab 1. Februar 2021 wieder möglich

Unternehmen, welche die Anspruchsberechtigungen erfüllen, können ab Montag, 1. Februar 2021, ihre Anträge elektronisch einreichen:
Härtefallunterstützung im Kanton Glarus.
Bis zu diesem Datum können vorübergehend keine Neuanträge eingereicht werden. Bereits eingereichte Anträge werden planmässig verarbeitet.