Covid-19: Kantonale Vollzugsverordnung per sofort aufgehoben

Nachdem die meisten schweizweiten Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie aufgehoben wurden, passt der Regierungsrat die kantonalen Bestimmungen entsprechend an. Er hebt die Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie per sofort auf.



Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)

Nachdem der Bundesrat am 16. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie grösstenteils aufgehoben hat, wurden im Kanton Glarus eine Reihe von kantonalen Massnahmen angepasst oder ganz aufgehoben (Medienmitteilung 18. Februar 2022). Der Regierungsrat hebt nun folgerichtig auch die gesetzliche Grundlage auf, die den Vollzug der bundesrätlich angeordneten Massnahmen auf Kantonsebene regelte.

Zuständigkeiten bleiben unverändert

Für eine allfällige Lockerung oder Ausdehnung der Maskenpflicht ist gemäss der Epidemiengesetz-Vollzugsverordnung das Departement Finanzen und Gesundheit zuständig. Für die Isolation bleibt wie bisher der kantonsärztliche Dienst zuständig.