COVID-19: Leistungsvereinbarungen für Testzentren genehmigt

Der Regierungsrat hat Leistungsvereinbarungen mit der Kantonsspital Glarus AG sowie mit der Apotheke Glarus AG zum Betrieb von COVID-19-Testzentren genehmigt.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (Bild: iStock)

Im Kanton Glarus werden COVID-19-Tests von den meisten Hausärzten während der Praxis-Öffnungszeiten angeboten. Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, die Hausärzte zu entlasten und an den Wochenenden Tests zu ermöglichen, hat der Kanton Glarus zwei Leistungsvereinbarungen unterzeichnet.  

Die Kantonsspital Glarus AG und die Apotheke Glarus AG betreiben im Auftrag des Kantons Glarus je ein Zentrum für COVID-Tests am Spitalstandort und am Zaunplatz in Glarus. Die Leistungserbringer sind für die Durchführung der Tests sowie die vor- und nachgelagerten Arbeiten (Anmeldung, Meldungen, Patienteninformation/-beratung, Verrechnung) verantwortlich. Die Leistungsvereinbarungen regeln die Aufgaben, Verfügbarkeiten, Besetzung, Infrastruktur und die Entschädigungen.

Die Testzentren werden bereits seit dem 16. November 2020 (Kantonsspital Glarus am Spitalstandort) bzw. 1. Dezember 2020 (Apotheke Glarus auf dem Zaunplatz Glarus) betrieben. Entsprechend treten die Leistungsvereinbarungen rückwirkend auf diese Daten in Kraft. 

Coronavirus-Test im Kanton Glarus

Weitergehende Informationen über die Coronatests im Kanton Glarus sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf dieser Website unter Corona-Test.