COVID-19: Regierungsrat gibt Überblick zu Massnahmen

In der Beantwortung einer dringlichen Interpellation zu den kantonalen COVID-19-Massnahmen fasst der Regierungsrat die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.



Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)
Mitteilung Regierungsrat (Bild: iStock)

Die SVP-Landratsfraktion reichte am 21. Januar 2021 eine dringliche Interpellation zu den COVID-19-Massnahmen des Regierungsrates ein.

Beantwortung der Fragen

Hat der Regierungsrat bei seiner Entscheidung einkalkuliert, wie hoch die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Bergbahnen und die weiteren Betriebe sein wird (Skischulen usw.)? Wenn ja, wie hoch sind die mutmasslichen wirtschaftlichen Schäden gemäss Einschätzung des Regierungsrates?

Regierungsrat: Der Regierungsrat hat mit einer einzigen Ausnahme lediglich die Mindestvorgaben des Bundes umgesetzt. Die Öffnung der Skigebiete erst per 29. Dezember 2020 erfolgte aufgrund der epidemiologischen Lage, die für den Kanton Glarus zu diesem Zeitpunkt als alarmierend bezeichnet werden musste. Es drohte unmittelbar eine Überlastung der Gesundheitsinstitutionen. Zu einem früheren Zeitpunkt wäre eine Betriebsbewilligung für die Skigebiete nicht zu verantworten gewesen. Sowohl dem Bund wie auch dem Kanton Glarus war zu jeder Zeit bewusst, dass Schliessungsentscheide mit wirtschaftlichen Schäden verbunden sind. Wie hoch diese ausfallen, hat der Regierungsrat detailliert bei der Konzipierung der Härtefallentschädigung eingeschätzt. Die Gesamtschäden der betroffenen Betriebe – im Rahmen der Härtefallunterstützungen – schätzt der Regierungsrat auf 20 bis 25 Millionen Franken (brutto), unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen im März 2021 aufgehoben werden. Ansonsten müsste eine Neubeurteilung zeigen, wie hoch weitere Schäden bei den betroffenen Betrieben ausfallen.

Welche Erkenntnisse hat der Kanton Glarus aufgrund der Schliessung von Kindergärten und Primarschulen gewonnen?

Regierungsrat: Die Interpellanten gehen von einer Schliessung der Schulen ab dem 21. Dezember 2020 aus. Dies ist nicht ganz korrekt. Zwar wurde für die Lernenden der Volksschule der Beginn der Weihnachtsferien etwas vorgezogen, um auf die lokal eskalierenden Ansteckungszahlen zu reagieren und die Situation zu beruhigen. An den Schulen blieben die Lehrpersonen jedoch bei ihrer Arbeit. Sie haben den Ausfall des Unterrichts während zweieinhalb Tagen genutzt, um sich auf eine Phase eines erneuten Fernunterrichts vorbereiten zu können. Damals war ein solcher nicht auszuschliessen. In der Folge hat sich die Entwicklung stabilisiert. Die getroffenen Massnahmen haben sich damit als ausreichend und angemessen erwiesen. Der Unterricht konnte nach den Ferien planmässig wieder aufgenommen werden.

Auf welche Empfehlungen und Fachmeinungen von Gremien oder Institutionen stützt sich der Regierungsrat generell bei der Anordnung von eigenen Corona-Massnahmen?

Regierungsrat: Der Regierungsrat ist in dauerndem Austausch mit allen betroffenen Anspruchsgruppen im Rahmen der Task Force Corona; im Bereich Schulen mit der Task Force Schulorganisation. Im Bereich Wirtschaft hat er eine Task Force Wirtschaft einberufen, die seit März 2020 in regelmässigen Abständen eine Lagebeurteilung vornimmt. Ihr gehören Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an, damit sich möglichst alle Interessenvertreter einbringen können. Darüber hinaus sind die spezialisierten Fachstellen wie das Arbeitsamt, das Arbeitsinspektorat und die Standortförderung in einem ständigen Austausch mit Branchenvertretern, Einzelbetrieben, Nachbarkantonen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft.

Wie verläuft die Unterstützung der Härtefälle mit der Auszahlung der Härtefallunterstützung als kantonales Instrument und bis wann dürfen betroffene Unternehmen mit den Unterstützungszahlungen rechnen?

Regierungsrat: Betroffene Firmen im Kanton Glarus können seit dem 6. Januar 2021 ihre Anträge auf Härtefallunterstützung einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Anträge laufend. Die ersten Anträge erfolgten bereits wenige Tage nach Projektstart, wobei der maximale Unterstützungsbeitrag zunächst ganz und später hälftig (als 1. Tranche) ausbezahlt wurde (Unterstützungsbeträge unter 10 000 Fr. ganz). Unterbrochen wurde das Eingabefenster, als eine von mittlerweile mehreren Änderungen der Bundesverordnung technisch umgesetzt werden musste.

Stand 1. März 2021
Anzahl Anträge                                                                                                          113
Abgelehnt                                                                                                                      16                                           
Gutgeheissen                                                                                                                 77
In Bearbeitung                                                                                                               20
Total beantragte Gelder (inklusive abgelehnte)                          4 955 126 Franken
Total freigegebene Gelder                                                                 3 448 001 Franken
Total ausbezahlte Gelder                                                                   2 855 355 Franken