Covid-19: Regierungsrat lehnt vorgesehene Tarifanpassung ab

Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung der Tarife für Covid-19-Tests ab. In seiner Antwort auf eine Vernehmlassung des Bundesamtes für Gesundheit begründet er dies mit fehlenden Voraussetzungen.



Mitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)
Mitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (zvg)

Der Regierungsrat ist mit der Verlängerung der Covid-19-Verordnung einverstanden. Er lehnt jedoch die vorgeschlagene Anpassung der Tarife für Covid-19-Tests ab, auch wenn eine Senkung der Tarife grundsätzlich begrüsst wird. Für eine fundierte Beurteilung der angestrebten Änderungen brauche es Klarheit über die rechtliche Ausgangslage und sämtliche vorgesehenen Tarife. Beide Voraussetzungen seien zurzeit nicht erfüllt. Zudem dürften gerade für kleine und weiträumige Kantone bei einer starken Verschlechterung der epidemischen Lage weiterhin auch kleinere und mittlere Testzentren und nicht bloss mittelgrosse und grosse Testzentren für die Bereitstellung von ausreichend Testkapazitäten von Belang sein.

Auch die vorgeschlagene Anpassung des Abrechnungssystems von Covid-19-Tests und der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen lehnt der Regierungsrat ab. Ab dem Zeitpunkt der allfälligen Kostenübernahme der Tests durch die Kantone müssen alle Prozesse so angepasst sein, dass die Testkosten verursachergerecht abgerechnet werden können. Ein Giesskannenprinzip pro Kopf lehnt der Kanton Glarus ab.

Mit der vorgeschlagenen Einschränkung in Bezug auf die Kostenübernahme für individuelle Tests ohne Symptome und Kontakt zu einem bestätigten Fall ist der Regierungsrat einverstanden.

Ja zu Anpassungsvorschlägen der Epidemieverordnung

Der Regierungsrat äussert sich in einer zweiten Vernehmlassung positiv zu sämtlichen vorgeschlagenen Anpassungen der Vergütungsbestimmungen der Epidemieverordnung und der Abgabenpauschale für Impfstoffe 2023. Dabei geht es u. a. um die Aufhebung der Kostenübernahme von Covid-19-Impfungen für Auslandschweizerinnen und -schweizer und den Zugang für Touristen zu kostenpflichtigen Covid-19-Impfungen.