Covid-19: Weitere Finanzbeschlüsse verabschiedet

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Covid-19-Härtefallfonds mit einem weiteren Rahmenkredit in der Höhe von 18,5 Millionen Franken aufzustocken. Für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung spricht er dringlichkeitsrechtlich einen Kredit von 500 000 Franken.



Mitteilung des Glarner Regierungsrates (Bild: iStock)
Mitteilung des Glarner Regierungsrates (Bild: iStock)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den kantonalen Covid-19-Härtefallfonds nochmals um18,5 Millionen Franken auf total 40 Millionen Franken aufzustocken. Die Aufstockung erfolgt, nachdem das Eidgenössische Parlament das Covid-19-Gesetz angepasst hat. Die Bundesmittel wurden erweitert und der Verteilschlüssel zulasten des Bundes geändert. Der Betrag soll den Steuerreserven entnommen werden. Es werden weiterhin nur nicht rückzahlbare Beiträge ausgerichtet. Der Regierungsrat erachtet dies nach wie vor als die geeignetste Finanzhilfe.

Bisherige Härtefallunterstützungen im Kanton Glarus

Bisher wurden insgesamt 202 Anträge eingereicht und davon 161 gutgeheissen. Insgesamt wurden damit per 5. Mai 2021 Auszahlungen in der Höhe von 10,8 Millionen Franken veranlasst. Am meisten Anträge erfolgten bisher aus der Gastronomie (113), gefolgt von den Läden des nichtalltäglichen Bedarfs (32) und der Eventbranche (15).

Landrat beschliesst dringlich

Analog zu den bisherigen Beschlussfassungen beschliesst der Landrat die zusätzliche Dotierung des Spezialfonds für Härtefallunterstützungen zufolge Dringlichkeit anstelle der Landsgemeinde. Der Beschluss ist gültig bis zur nächsten ordentlichen Landsgemeinde. Diese hätte, soweit bis dahin noch nicht die gesamten Fondsmittel verwendet worden sind, über den Restbestand oder über zusätzlich benötigte Mittel zu beschliessen. Über bereits eingesetzte Mittel ist nicht mehr zu befinden.

Kredit für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung

Für grosse Veranstaltungen, die wegen der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden können, hat das eidgenössische Parlament im Covid-19-Gesetz einen Schutzschirm beschlossen. Der Bund kann einen Teil der ungedeckten Kosten übernehmen, wenn die betroffene Veranstaltung wegen Covid-19-Massnahmen abgesagt werden muss. Der Entscheid liegt jeweils beim Kanton. Dieser muss die Hilfe vorfinanzieren und mindestens die Hälfte tragen. Voraussetzung für die Unterstellung unter den Schutzschirm ist eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung des Kantons zur Durchführung der Veranstaltung. Dies gibt den Kantonen und den Organisatoren eine gewisse Planungsperspektive. Grossveranstaltungen dürfen im Sommer nur von getesteten, genesenen oder geimpften Personen besucht werden. 

Sound of Glarus und Glarner Messe

Glarner Publikumsveranstaltungen, die für mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert sind sowie eine überkantonale Bedeutung aufweisen, sind aus heutiger Sicht das Musikfestival Sound of Glarus (26.–28.8.2021) und die Glarner Messe (28.10.–1.11.2021). Die ungedeckten Kosten wären dabei umso höher, umso kurzfristiger eine allfällige Absage erfolgen würde. Für die ungedeckten Kosten durch eine kurzfristige Absage spricht der Regierungsrat dringlich einen Rahmenkredit von 500 000 Franken. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Kanton die nötige Planungssicherheit für die Veranstalter nur vermitteln kann, wenn er über die nötigen Mittel für den Schutzschirm verfügt. Durch den Beschluss des Regierungsrates können die entsprechende Unterstützung vorbereitet und nach Inkrafttreten der Covid-19-Verodnung (Bundesratsbeschluss am 26. Mai 2021) Publikumsanlässe in Aussicht gestellt werden. Damit wird die nötige Planungssicherheit geschaffen. 

Vernehmlassungen: Regierungsrat spricht sich für weitergehende Lockerungen aus

Der Regierungsrat nimmt Stellung zu den Vernehmlassungen-Vorlagen des Bundes zur Änderung der Covid-19-Verordnung und zu den Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung. 

Er begrüsst den Entscheid, den Organisatoren für Grossveranstaltungen eine Planungsperspektive zu bieten. Die Eindämmung des Coronavirus erfordert jedoch auch noch in den nächsten Wochen die Einhaltung von wirksamen Schutzmassnahmen. 

Veranstaltungen für alle Personengruppen öffnen

Indessen erachtet der Regierungsrat Einschränkungen für die Zulassung von (Gross-)Veranstaltungen grundsätzlich nur als vertretbar, solange nicht alle impfwilligen Personen vollständig geimpft sind. Sobald alle Impfwilligen geimpft sind, sollen sämtliche Veranstaltungen im Grundsatz allen Personen wieder offenstehen, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausserdem lassen sich dann nach Meinung des Regierungsrates auch spezifische Schutzmassnahmen wie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen nicht länger vertreten.