Covid-Härtefallverordnung wird angepasst

Im Zuge der erneuten Anpassung der Covid-Härtefallverordnung des Bundes müssen auch die kantonalen Bestimmungen angepasst werden.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Der Bundesrat hat Ende März 2021 die Covid-19-Härtefallverordnung ein weiteres Mal angepasst und damit die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Covid-19-Gesetzes umgesetzt.

Für Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz ist neu der Bund vollumfänglich für Härtefall-Beiträge zuständig. An den Kosten für die Unterstützung der kleineren Unternehmen beteiligt er sich zu 70 Prozent. Aufgehoben wurde auch die bisherige Beschränkung der Hilfeleistungen auf bestimmte Branchen. Insgesamt hat der Bund für solche Unterstützungen die verfügbaren Mittel auf 10 Milliarden Franken verdoppelt.

Die Kantone sind zuständig für Firmen mit Sitz im jeweiligen Kanton. Sie sind verantwortlich für den Vollzug und müssen in Vorleistungen gehen. Dies wird nun in der angepassten kantonalen Härtefallverordnung abgebildet.

Erhöhung der Höchstbeiträge 

Für die Kantone sieht die Covid-19-Härtefallverordnung höhere Höchstbeiträge vor, d. h. nach wie vor bis maximal 20 Prozent des durchschnittlichen mehrjährigen Umsatzes. Die Beiträge können aber neu bis zu einer Million Franken betragen (bisher: 750 000 Fr.). Neu können zudem auch Unternehmen unterstützt werden, welche zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden.

Nicht alles kann abgefedert werden

In der angepassten kantonalen Härtefallverordnung werden zwei Bereiche nicht berücksichtigt: Kleinstunternehmen mit einem Umsatz unter 50 000 Franken pro Jahr (Personal Trainer, private Tanzlehrer, Kleinlädeli usw.) oder Unternehmen (z. B. Bergbahnen), deren pandemiebedingte Umsatzeinbussen nicht das vom Bund geforderte Limit erreichten. Beide Fälle sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Landrat die bisherigen Kredite stets in der Annahme gesprochen hatte, dass man sich in der Ausgestaltung der kantonalen Regelungen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben bewegen würde, um die massgeblichen Bundesbeteiligungen nicht zu gefährden. Um die beiden erwähnten Härtefälle kantonal abfedern zu können, wären entsprechende landrätliche Beschlussfassungen und allenfalls ein separater Kredit nötig.

Unterstützungen werden weiter nötig sein

Da die Pandemie-Einschränkungen sicher bis in den Sommer 2021 fortdauern, werden zunehmend weitere Härtefall-Unterstützungen nötig sein. Der bestehende kantonale Rahmen von 21,5 Millionen Franken muss vorerst nicht überzogen werden, zumal das Bundesparlament die Mittel für Härtefallunterstützungen auf 10 Milliarden Franken verdoppelt und damit die Kantonsanteile erhöht hat. Falls weitere Verpflichtungskredite nötig werden, sollen diese im Juni 2021 im Landrat zur Vorlage kommen.