cura unita glarus seit dem 1. Januar operativ tätig

Per 1. Januar wurden die Spitex Glarus und die Alters- und Pflegeheime Glarus in der neue Institution cura unita glarus zusammengeführt. Regula Etter und Thomas Braun tragen seit dem 1. Januar als Co-Geschäftsführende die operative Verantwortung.



Co-Geschäftsführerin Regula Etter (Bilder: zvg)
Co-Geschäftsführerin Regula Etter (Bilder: zvg)

Ziel von cura unita glarus ist es, der Bevölkerung in Glarus attraktive, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, Betreuung, Hilfe und/oder Pflege im ambulanten, intermediären und/oder stationären Bereich aus einer Hand anzubieten. 

Die strategische Führung von cura unita glarus wird durch den Verwaltungsrat wahrgenommen. Er ist unter anderem zuständig für die Festlegung der Organisation und der Strategie, für die Überwachung der Geschäftstätigkeit, die finanzielle Führung sowie die Kommunikation und Repräsentation. An der Konstituierungssitzung hat der Verwaltungsrat von cura unita glarus die neue Geschäftsleitung gewählt. Die beiden Co-Geschäftsführenden bleiben weiterhin in ihrem angestammten Geschäftsbereich – Spitex Glarus oder Alterszentren Glarus – verantwortlich. Regula Etter hat ihr Büro im Alterszentrum Bergli, Oberdorfstrasse 42 und Thomas Braun im Spitex-Stützpunkt an der Ygrubenstrasse 36, beide in Glarus. 

Die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 genehmigte die Zusammenführung mit zwei Umsetzungsphasen. In der ersten Phase steht die «vertikale Zusammenarbeit entlang des Patientenweges» im Fokus. Das bedeutet, dass die eigenständigen Geschäftsbereiche wie bis anhin ihre Kerndienstleistungen anbieten werden. Parallel dazu gilt es eine kooperative Betriebskultur und gemeinsame Weiterbildungen aufzubauen sowie intermediäre Angebote zu optimieren. Die Co-Geschäftsführenden werden in diesen drei Hauptaufgaben durch die externe Beratung ValeCura aus Steinhausen unterstützt. 

Von Vorteil erweist sich bereits heute, dass im ersten Betriebsjahr von cura unita glarus eine einjährige Besitzstandgarantie gilt. Dies verschafft allen Beteiligten genügend Zeit für eine professionelle Überführung beider Geschäftsbereiche. Unter anderem wird aktuell, gestützt auf die gültigen Regelungen, ein einheitliches Personal- und Besoldungsreglement erarbeitet. Dieses soll per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. 

Prioritäre Aufgabe von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Mitarbeitenden bleibt jedoch trotz diesen Zusatzaufgaben die Erfüllung des Dienstleistungsauftrags zum Wohl unserer Klientinnen und Klienten bzw. unserer Bewohnenden.