CVP bespricht Landsgemeindegeschäfte

Die CVP-Mitgliederversammlung zu den Landsgemeindegeschäften verläuft sehr informativ und empfiehlt sämtliche Anträge gemäss Memorial zur Annahme. Die Landsgemeindegeschäfte werden durch die CVP-Landräte in der lintharena sgu vorgestellt. Als Gast ist Ursula Elmer eingeladen, Kandidatin für den freiwerdenden Sitz im Kantonsgericht.



CVP bespricht Landsgemeindegeschäfte

Ursula Elmer stellt sich vor und legt die Beweggründe für ihre Kandidatur dar. Ihre Ausführungen wissen zu überzeugen und so wünscht ihr die Versammlung viel Erfolg.

Steuerfuss soll reduziert werden


Dr. Rolf Widmer, Regierungsrat, erläutert den vorgeschlagenen Steuerfuss. Dieser soll um 1% gesenkt werden. Somit wird an der Landsgemeinde neu 53% beantragt. Die kantonalen Finanzen seien zurzeit «solide». Dieser Schritt des Kantons gebe den Gemeinden mehr Spielraum. Stärker diskutiert wurde über die Änderung im Steuergesetz. Fredo Landolt, Landratspräsident, zeigte auf, was die neuen Bestimmungen verändern und bewirken werden. Einerseits soll die bisherige Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer abgeschafft, anderseits die Gewinnsteuer um 1% gesenkt werden. Die Dividendenbesteuerung soll von 20 auf 35% erhöht werden. Der vom Landrat vorgeschlagene Weg sei eine gute Lösung und solle unverändert angenommen werden. Diskussionspunkte werden wohl die Dividendenbesteuerung sowie der Steuersatz für die Gewinnsteuern der Unternehmen sein. Der Regierungsrat wolle am interkantonalen Steuerwettbewerb im guten Mittelfeld sein. In ausgewählten Nischen strebt die Steuerstrategie des Kantons jedoch eine bessere Platzierung an, um attraktiv zu sein. Dazu gehört eine tiefe Dividendenbesteuerung. Die vorgeschlagenen Änderungen des Steuergesetzes führen zu Mehrbelastungen für Firmen und deren Inhaber in der Grössenordnung von 1,5 Mio. Franken pro Jahr. Peter Landolt warnt davor, in der heutigen schwierigen wirtschaftlichen Situation die Steuern zu erhöhen und empfiehlt, Anträge auf weitere Erhöhungen resolut zu bekämpfen.

Kaminfegerwesen neu Kantonsaufgabe

Ernst Müller, Landrat, erklärt den Memorialsantrag betreffend kostenlosen Mietrechtsverfahrens. Auch dieses Geschäft bleibt unbestritten. Bruno Gallati, Fraktionschef der CVP, spricht über die Änderung zum Gesetz Brandschutz und Feuerwehr. Es stelle eine Erweiterung der Kompetenzen der glarnerSach dar sowie eine Liberalisierung des Kaminfegerwesens. Die Feuerwehrpflicht, sowie die Feuerwehrersatzabgabe werden neu geregelt. Es sei eine Vereinfachung der Gesetzgebung (zurzeit diverse Verordnungen) und delegiere mehr Kompetenzen an Regierungsrat und die glarnerSach. Das Kaminfegerwesen sei heute Gemeindeaufgabe, neu solle es eine kantonale Aufgabe nach dem Zulassungssystem sein. Ein Votant ärgert sich, weil die Mitglieder des Regierungsrates und des Gemeinderates nicht mehr von Feuerwehrpflicht befreit würden. In einem Krisenfall können diese Leute gar nicht in der Feuerwehr dienen, sondern müssen ihre Führungsverantwortung wahrnehmen. Es wird entgegnet, dass in begründeten Fällen Leute von der Feuerwehrpflicht befreit werden können, dies dürfte auch auf Gemeinde- und Regierungsräte zutreffen.

Landrat Marco Hodel informiert über die Totalrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes. Dieses definiert die Aufgaben neu, ebenfalls die Vernetzung mit den Partnerorganisationen. Im Vordergrund stehen der Schutz der Bevölkerung, die Betreuung sowie der Schutz von Kulturgütern und die Führungsunterstützung. Der Bestand soll 650 Milizangehörige (plus Reserve 180) sein. Die Zivilschutzpolizei sei der Kantonspolizei unterstellt. Die Kosten würden durch Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Bund bleibe zuständig bei bewaffneten Konflikten und für die Schutzanlagen. Die Nettokosten beliefen sich pro Kopf auf 27 Franken. Bei Anschaffungen müsse der Kanton die Gemeinden anhören.

Den Memorialsantrag Mundart im Kindergarten erläutert Daniela Bösch, Landrätin. Die Weisung von 2012 gibt vor, dass im Kindergarten 2/3 Mundart und 1/3 Hochdeutsch gesprochen wird. Das Anliegen der SVP sei also bereits umgesetzt. Warum die SVP am Antrag festhalte? Der Grund sei, dass diese Detailfrage auf Gesetzesstufe geregelt werden solle und so nur von der Landsgemeinde später evtl. wieder angepasst werden könne. Der Lehrplan gehört jedoch in den Kompetenzbereich des Regierungsrates und des Bildungs- epartements. Die CVP ist der Meinung, dass die bisherige Regelung beibehalten und der Memorialsantrag abgelehnt werden soll.