CVP des Kanton Glarus – Zweimal Nein und einmal Ja

An der öffentlichen Versammlung der CVP des Kantons Glarus am 7. November wurde über die drei eidgenössischen Vorlagen vom 25. November intensiv und engagiert beraten und die Parolen beschlossen.



CVP des Kanton Glarus - Zweimal Nein und einmal Ja
CVP des Kanton Glarus - Zweimal Nein und einmal Ja

Die Selbstbestimmungsinitiative wird mit grossem Mehr zur Ablehnung empfohlen. Laut Nationalrat Martin Landolt (contra) würde die Schweiz bei Annahme ein zu unsicherer Vertragspartner und internationale Verträge seien wichtig für unser Land. Der in der Initiative eingebaute Automatismus könne im Konfliktsfall zu Kündigungen von Verträgen führen, ohne dass das Volk dazu nochmals etwas zu sagen hätte. Ständerat Werner Hösli (pro) ist hingegen der Ansicht, dass die direkte Demokratie bei Vorrang von internationalem Recht gefährdet sei und die Umsetzung von angenommenen Volksbegehren nicht mehr möglich, respektive erschwert wäre. 

Zur Hornkuh-Initiative, dargelegt von Hans Peter Hauser, seines Faches Landwirt, ist ebenfalls die Nein-Parole verabschiedet worden. Auch wenn die Initiative durchaus sympathisch wirkt und dem Zeitgeist entspricht (Tierwohl, Biodiversität usw.) so schränke sie die unternehmerische Freiheit der Landwirte zusätzlich ein. Kühe mit Hörnern sind schwieriger zu halten und es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr für Mensch und Tier. Es sei auch ein Unding, dass eine einzelne Frage der Landwirtschaft auf Stufe Verfassung geregelt werde, währenddessen die Landwirtschaftspolitik auf einfachen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften beruhe.

Zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung der Versicherten wurde deutlich die Ja-Parole beschlossen. Herr Markus Indergand, Inhaber einer Firma, welche sich auf Schadenmanagement spezialisiert hat, hielt fest, dass das neue Gesetzt sehr eng geflochten ist und strenge Auflagen befolgt werden müssen, bevor eine Observation vorgenommen werden könne. Die Privatsphäre wird respektiert und mehr Überwachungen wird es mit den neuen Regelungen nicht geben. Eine mögliche Türöffnung für allerlei Denunziationen ist nicht zu befürchten, zumal bis zu einem entsprechenden Gerichtsurteil bereits observiert wurde und dies ohne Probleme und mit breiter Akzeptanz der Bevölkerung.