CVP sieht Minoritätenschutz mit Gemeindeparlament gewährleistet

Die Gemeinde-Versammlung Glarus Nord vom 10. Juni war der Anlass für eine Orientierungsversammlung der CVP Glarus Nord am 2. Juni. Es wurde ausgiebig diskutiert über die neue Gemeindeordnung, die Personal- und die Besoldungsverordnung.



Die CVP Nord ist gegen eine Übergangsbestimmung. (Bild: jhuber)
Die CVP Nord ist gegen eine Übergangsbestimmung. (Bild: jhuber)

Die CVP Glarus Nord spricht sich gegen die Übergangsbestimmung aus, dass in der ersten Amtsperiode jeder bisherigen Gemeinde ein Sitz im Gemeinderat garantiert wird. Dieser so genannte Minoritätenschutz ist mit dem Gemeindeparlament bereits gewährleistet. Ausserdem müsste diese Bestimmung sinngemäss auch für die Wahl der Schulkommission gelten. Im Weiteren ist nicht garantiert, dass der vom jeweiligen Dorf favorisierte Kandidat gewählt würde: Es wäre möglich, dass ein Kandidat ohne eine einzige Stimme aus dem eigenen Dorf die Wahl gewinnt, da die Gemeinderäte von allen Stimmberechtigten aus Glarus Nord gewählt werden.

Wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, soll die Zahl der Gemeinderäte bei sechs bleiben, mit einem Arbeitspensum von 20 - 30 % und dem Gemeindepräsidium mit 80 – 100%. In der Übergangszeit ist der Arbeitsaufwand schwierig einzuschätzen. Der Gemeinderat hat grundsätzlich die Funktion einer strategischen Führung, für das operative Geschäft sind die Verwaltungen und Kommissionen zuständig.

Neben weiteren Themen gab vor allem die „kann“-Bestimmung zur Förderung des kulturellen Lebens in den Dörfern zu reden: die CVP begrüsst hier eine verbindlichere Formulierung.