Das digitale Glarner Amtsblatt ist am 1. Januar 2021 bereit

Das Amtsblatt des Kantons Glarus erscheint ab dem neuen Jahr in digitaler Form. Der Regierungsrat setzt die entsprechenden Änderungen des Publikationsgesetzes per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Publikationsverordnung wird angepasst.



Das gedruckte Amtsblatt wird durch eine digitale Version abgelöst (• Foto: A. Baumgartner)
Das gedruckte Amtsblatt wird durch eine digitale Version abgelöst (• Foto: A. Baumgartner)

Das neue digitale Amtsblatt auf der Publikationsplattform amtsblatt.gl.ch ermöglicht ab dem 1. Januar 2021 die Darstellung der Publikationen auf allen Endgeräten wie Smartphones, Computer und Tablets. Neu können diese nach Institutionen und Themen gefiltert werden. Vorteile bieten sich auch den publizierenden Stellen. Der Publikationsprozess läuft für sie digital und ohne Medienbrüche. Der Zugang zum E-Amtsblatt ist gratis. Die Publikationen können ausserdem kostenlos als Newsletter abonniert werden. Die Amtsblatt-Applikation ist nutzerfreundlich und intuitiv bedienbar.

Bevölkerung wünscht digitales Amtsblatt

Die Umstellung auf ein digitales Amtsblatt entspricht einem breiten Bedürfnis der Öffentlichkeit. Sie setzt einen Landsgemeindebeschluss von 2019 um und steht im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie des Regierungsrates. Die digitalen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um die staatlichen Aufgaben bedarfsorientiert, kostengünstig und in guter Qualität zu erfüllen.

Amtsblatt wird auch künftig auf Zeitungspapier gedruckt

Das Amtsblatt wird weiterhin von den Zeitungen Südostschweiz und Fridolin in ihren gedruckten Ausgaben veröffentlicht. Sie erhalten die Druckvorlagen gratis vom Kanton Glarus. Für Interessierte bietet die Staatskanzlei zudem die Möglichkeit an, einen Ausdruck des Amtsblatts kostenpflichtig zu bestellen. Massgeblich bleibt jedoch die elektronische Version im Internet.

Magnus Oeschger, Leiter Rechtsdienst und Projektleiter Digitales Amtsblatt: Mit dem digitalen Amtsblatt erhalten die Glarnerinnen und Glarner einen ständigen und einfachen Zugang zu den aktuellen amtlichen Bekanntmachungen über das Internet.

Digitales Amtsblatt – Das sind die wesentlichen Inhalte:

  • Neu ist das im Internet veröffentlichte und mit einer elektronischen Signatur versehene PDF der amtlichen Bekanntmachungen  massgeblich und somit rechtsverbindlich.
  • Das Amtsblatt erscheint  weiterhin wöchentlich, neu jedoch bereits am Mittwochabend um 18.00 Uhr statt wie bisher am Donnerstag. Redaktionsschluss ist in der Regel jeweils am Montag um 20.00 Uhr.
  • Ausserordentliche Bekanntmachungen können neu jederzeit veröffentlicht werden.
  • Der Bezug einer  gedruckten Version der wöchentlichen Amtsblattausgabe  kostet neu 3 Franken pro Ausgabe. Der Versand und die Administration erfolgen durch die Staatskanzlei.
  • Die publizierenden Stellen bleiben für die inhaltliche und formelle Richtigkeit ihrer Bekanntmachungen verantwortlich. Die Freigabe erfolgt weiterhin durch die Staatskanzlei.
  • Die amtlichen Bekanntmachungen werden technisch vor einer Indexierung durch externe Suchmaschinen und das Abgreifen der Daten durch Agenturen geschützt. Die Erschliessung mit Suchfunktionen wird zeitlich beschränkt. 
  • Die Langzeitarchivierung wird mit einer Schnittstelle zum Landesarchiv sichergestellt.
  • Neu besteht die Möglichkeit, fehlerhafte Bekanntmachungen zu berichtigen.
  • Die Gebühren werden anhand von Pauschalen pro Rubrik und nicht mehr pro Millimeterzeile erhoben. Die Rechnungsstellung an die publizierenden Stellen erfolgt einmal monatlich.
  • Für Bekanntmachungen, die von den publizierenden Stellen nicht online erfasst werden, kann die Staatskanzlei einen Zuschlag erheben.