Das elektronische Patientendossier: Neues Konzept notwendig

Der Regierungsrat lehnt die Stossrichtung der Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier ab. Er fordert eine grundlegende Überarbeitung.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll dazu dienen, dass man alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich ablegen kann. Dies soll gleich mehrere Vorteile haben: Die Qualität der medizinischen Behandlung wird gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, Patientensicherheit und die Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems erhöht sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert.

Damit das EPD diese Ziele erreichen kann, ist es gemäss dem Regierungsrat grundlegend neu zu konzipieren. Dies geht aus seiner jüngsten Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über das EPD hervor. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Die Eckpunkte eines solchen neuen Konzepts müssten gemäss dem Regierungsrat zu einer Vereinfachung führen. Unter anderem soll es künftig eine einzige EPD-Betreiberinstitution und nicht mehrere Stammgemeinschaften sowie eine strukturierte anstatt eine unstrukturierte Datensammlung geben. Das EPD soll im Weiteren mit Blick auf den Nutzen für Leistungserbringer sowie Patientinnen und Patienten weiterentwickelt werden.