Das Feuer- und Feuerwerksverbot kann nicht aufgehoben werden

Nach dem nächtlichen Regenschauer haben die Verantwortlichen heute Vormittag nochmals eine Standortbestimmung vorgenommen. Fazit: Das verordnete Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt bestehen.



Kein Feuerwerk an diesem 1. August: Das Verbot bleibt bestehen (Bildmontage: jhuber)
Kein Feuerwerk an diesem 1. August: Das Verbot bleibt bestehen (Bildmontage: jhuber)

Bereits am früher Morgen haben die Herren Josef Gisler, Leiter der Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr, und Fritz Marti, kantonaler Oberförster, die Situation neu beurteilt. Nach den doch teilweise ergiebigen Regenfällen der letzten Nacht war eine Neubeurteilung nötig. Um das Verbot ohne weitere Bedenken aufzuheben, wäre eine Niederschlagsmenge von 40 mm nötig. Die heute früh gemessene Menge liegt aber nur bei gut 12 mm, sodass leider keine Entwarnung möglich ist. Auch Rücksprache mit den Fachleuten aus dem Kanton St. Gallen bestätigen die getroffene Entscheidung. Auch hier wird das Verbot nicht aufgehoben. Mitentscheidend ist auch die Warnung, dass auf den Abend hin starke Westwinde zu erwarten sind. Dies würde eine mögliche Gefahr noch wesentlich erhöhen.

Die Bevölkerung wird gebeten, den Anordnungen Folge zu leisten und auf das Abfeuern von Raketen und Vulkanen und auf offene Feuer in der Natur zu verzichten.