Mit dem Landsgemeindebeschluss von 2006 gibt es im Kanton Glarus noch drei Einheitsgemeinden. Die Stimmberechtigten der zusammengelegten Gemeinden können an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über den Namen und das Wappen ihrer neuen Gemeinde abstimmen. Die drei neuen Gemeinden sind völlig frei, welchen Namen sie wählen möchten. Alle Glarnerbürger erhalten somit ein neues Gemeindebürgerrecht. Mit der Gemeindestrukturreform ist jede der heutigen Gemeinden betroffen, auch wenn die Stimmbürger einen bereits bestehenden Namen wählen sollten.
Welche Namen die Stimmberechtigten nun wählen, wissen wir spätestens bis zum 30. Juni 2009, bis dann haben die Gemeinden Zeit, alte oder auch neue Namen zu bestimmen.
Die heutigen Ortsbezeichnungen werden nicht aufgehoben, die Namen der Bahnhöfe und auch die Postleitzahlen der heutigen Gemeinden bleiben. Somit kann jedes Dorf mit seinem Charakter und seiner Kultur bestehen bleiben, sein Name bleibt und auch sein Wappen, nur hat der Name und das Wappen keine offizielle Bedeutung mehr. Das alte Bürgerrecht wird auf die neue Gemeinde übertragen.
Mit dem neuen Bürgerrecht sind für den Bürger keine Kosten verbunden. Der Pass und die ID muss nicht erneuert werden, die beiden Dokumente bleiben gültig. Auch der Fahrausweis und der Fahrzeugausweis bleibt gültig.
Die Eintragungen im Handelsregisteramt erfolgen für die Firmen und die eingetragenen Personen automatisch und kostenlos.
Die Verantwortlichen für Gemeindenamen und Wappen arbeiten mit grosser Sorgfalt an diesem Projekt, sie wissen, dass Name und Wappen für die persönliche Identität der Glarner und Glarnerinnen von grosser Bedeutung sein kann. Die Bürger und Bürgerinnen werden über alle weiteren Schritte laufend informiert.