Das Glarner Energiegesetz ist bereit für die Umsetzung ab 2023

Der Regierungsrat beschliesst die Vollzugsverordnung zur Energiegesetzgebung und setzt die von der Landsgemeinde 2021 beschlossenen Änderungen per 1. Januar 2023 in Kraft. Öl- und Gasheizungen dürfen in Wohnbauten künftig nicht mehr gebaut oder ersetzt werden.



Die wegweisenden Änderungen im Glarner Energiegesetz treten am 1. Januar 2023 in Kraft (• Foto: Keystone-SDA)
Die wegweisenden Änderungen im Glarner Energiegesetz treten am 1. Januar 2023 in Kraft (• Foto: Keystone-SDA)

Am 5. September 2021 hat die Landsgemeinde die Übernahme der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich beschlossen. Zudem beschloss sie, dass bei Neubauten mit Wohnnutzung und beim Austausch einer Heizung kein System mit fossilen Energieträgern mehr eingebaut werden darf. Am 23. November 2022 hat der Landrat die Änderung der Verordnung zum Energiegesetz beschlossen. Abschliessend hat der Regierungsrat nun noch die Details in der Vollzugsverordnung geregelt und die Inkraftsetzung des gesamten Pakets per 1. Januar 2023 beschlossen.

Positiv beurteilt in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung gingen rund 30 Stellungnahmen ein. Die Vorlage wurde von einer grossen Mehrheit positiv beurteilt. Nicht eingetreten wurde auf die Forderung, dass Biogas bei Neubauten als Standardlösung möglich sein soll, denn dieses ist bei steigender Nachfrage nur sehr begrenzt verfügbar. Berücksichtigt wurde der Vorschlag, wonach bei Neubauten von Schwimmbädern, Sportbauten oder Restaurants 90 Prozent der Energie für die Wassererwärmung fossilfrei sein muss, wenn diese im Eigentum der öffentlichen Hand sind. Damit kommt die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nach. Wenn bei Neubauten keine Anlage zur Eigenstromerzeugung erstellt wird oder die Leistung der realisierten Anlage unter der Minimalvorgabe liegt, muss eine Ersatzinvestition oder eine Abgabe geleistet werden.

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung und setzt die Änderungen der Erlasse per 1. Januar 2023 in Kraft.