Das hätte buchstäblich ins Auge gehen können

Für diesen Autofahrer war die Überraschung und auch der Schreck sehr gross, als plötzlich von der Seite ein grosser Gegenstand geflogen kam. Der Knall durch den Aufprall auf der Frontseite war enorm.



Glück im Unglück: Der Gegenstand durchschlug die Scheibe ganz knapp nicht (Bild jhuber)
Glück im Unglück: Der Gegenstand durchschlug die Scheibe ganz knapp nicht (Bild jhuber)

Der Knall war enorm

Nichts Böses ahnend fuhr am vergangenen Freitag ein Automobilist von Schwanden Richtung Glarus. Die Überraschung und der Schreck war gross, als unmittelbar auf der Höhe des Restaurant National aus dem Volksgarten ein Gegenstand geflogen kam. Der Knall durch den Aufprall auf der Frontseite war gross und die Beschädigung der Scheibe auf der Beifahrerseite enorm. Der Automobilist war derart geschockt, dass er noch bis ins Zentrum weiterfuhr und erst dann das Fahrzeug abstellte. Was für einen Gegenstand die Frontseite des Autos traf war nicht mehr festzustellen. Sicher aber war, dass mit dieser demolierten Scheibe ein Weiterfahren nicht mehr möglich war.

Unberechenbare Gefahr

Nachdem der Fahrer nicht unmittelbar nach dem Aufprall angehalten und nach der genauen Ursache geforscht hat, kann im Nachhinein nicht bestimmt gesagt werden, wie und weshalb es zu diesem Gefahrenmoment kam. Sicher ist nur, dass es sich um einen grösseren Gegenstand handeln musste. Sicher ist auch, dass dieser Gegenstand – die Vermutung liegt nahe, dass es sich um einen Stein gehandelt hat – nicht ohne fremde Hilfe auf die Strasse geflogen ist. Es ist müssig im Nachhinein nach Schuldigen zu suchen oder unberechtigten Verdacht zu hegen. Entscheidend ist, dass, wer auch immer diesen Gegenstand mutwillig auf die Strasse geworfen hat, dieser sich der Tragweite nicht bewusst war. Hier spricht man nicht vom materiellen Schaden der entstanden ist. Sondern von der Gefahr, dass dadurch ein oder auch mehrere Menschen hätten zu Schaden – sprich Verletzungen – kommen können. Dies ist in der Tat ein unverantwortliches und unverständliches Handeln. In diesem einen Fall ist es mit einem Schaden, welcher repariert werden konnte, glimpflich abgelaufen. Ein anderes Mal hat vielleicht ein anderer Automobilist weniger Glück. Also sollte man von solchen „Bubenstreichen“ unbedingt absehen.