Das Landratsbüro möchte die Landratsdebatten übertragen lassen

Landräte verschiedener Fraktionen fordern in einem Ende Februar 2019 eingereichten Postulat, dass die Einführung einer Live-Übertragung der Ratsdebatten und die Archivierung der Aufnahmen geprüft werden soll. Damit soll die Transparenz der Parlamentstätigkeit erhöht werden. Das für die Behandlung des Vorstosses zuständige Landratsbüro unterstützt dieses Anliegen und hat einen entsprechenden Antrag zuhanden des Landratsplenums verabschiedet.



Medienmitteilung des Landratsbüro vom 05. Juli (Bild: e.huber)
Medienmitteilung des Landratsbüro vom 05. Juli (Bild: e.huber)

Mehr Transparenz und einen besseren Zugang zu den Ratsdebatten: Das sind die Ziele des Ende Februar 2019 eingereichten Vorstosses von Landratsmitgliedern verschiedener Fraktionen. Sie fordern darin, dass die Einführung einer Live-Übertragung der Landratsdebatten sowie eines öffentlich zugänglichen Archivs mit den entsprechenden Aufnahmen geprüft werden soll. Das für die Behandlung von ratseigenen Angelegenheiten zuständige Landratsbüro hat sich in den vergangenen Monaten mit dem Vorstoss befasst und die verlangte Prüfung vorgenommen. Es hat dabei unter anderem die Situation in anderen Kantonen sowie die möglichen Auswirkungen auf den Ratsbetrieb berücksichtigt.

Das Büro unterstützt nach Abwägen der Vor- und Nachteile das Anliegen der Postulanten. Die Schaffung von mehr Transparenz und ein zeitgemässer Zugang zu den Debatten des Landrates sind ihm wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf zeitgemäss aufbereitete Informationen. Künftig sollen die Ratsdebatten nach dem Willen des Büros über das Internet live mitverfolgt werden können. Auch soll ein Online-Archiv, das über eine Suchfunktion erschlossen ist, eingeführt werden. Ebenfalls sprach sich das Landratsbüro im Grundsatz für die Anschaffung einer Protokollierhilfe aus, die auf Spracherkennung basiert. Sie soll die Protokollierung effizienter und das Protokoll schneller zugänglich machen.

Die Einführung der Live-Übertragung kostet gemäss einem vorliegenden Grobkonzept einmalig rund 65 000 Franken (Anschaffung Hardware, Programmieraufwand). Die wiederkehrenden Kosten für das Streaming sind gering. Die Anschaffung der Spracherkennungssoftware sowie der Archivlösung kostet gemäss Grobkonzept einmalig rund 22 000 Franken. Hinzu kommen jährlich wiederkehrende Lizenzgebühren von rund 50 000 Franken.

Es ist vorgesehen, das Postulat an der August-Sitzung des Landrates zu behandeln. Stimmt das Landratsplenum dem Antrag des Landratsbüros zu, kann die Installation der Hardware noch rechtzeitig in das Projekt zur Sanierung des Landratssaals im Jahr 2020 integriert werden. Dieses sieht bereits eine Digitalisierung des Landratssaals vor (elektronische Abstimmungsanlage, Mikrofonanlage). Bei einer Zustimmung würde das Landratsbüro die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen in der Landratsverordnung vorbereiten. Von Anpassungen am eigentlichen Ratsbetrieb (z. B. Einführung der Schriftsprache als einzige Verhandlungssprache) möchte das Landratsbüro jedoch absehen.