Grundsätzlich wurden in Glarus Nord schon seit einiger Zeit alle eingehenden Baugesuche überprüft, ob sie auch nach den neuen Vorschriften bewilligungsfähig seien. Doch im Zweifelsfall galt bisher das alte Recht – und bei bereits eingereichten, aber strittigen Projekten gilt dieses auch über die Jahresmitte hinaus. Doch dabei handelt es sich um eine geringe Zahl an Vorhaben.
Für neue Vorhaben wird das aktualisierte Baugesuchsformular ausgefüllt. Dabei muss nicht mehr zwingend ein gelber Vordruck verwendet werden, die Version aus dem Internet wird akzeptiert. Das Formular kann auch am PC ausgefüllt werden, muss aber ausgedruckt und unterschrieben werden.
Auf diesem Formular ist ersichtlich, welche Gesuche die Gemeinde in eigener Kompetenz behandeln kann und welche zur Begutachtung an kantonale Fachstellen weitergeleitet werden müssen. Diese Liste zeigt auf, wie komplex ein Bewilligungsverfahren mittlerweile geworden ist: Eigentlich kann die Gemeinde fast nur über Projekte selbstständig entscheiden, bei denen keine Umweltbeeinträchtigungen und keine Einsprachen zu erwarten sind. Diese allerdings können oft per Meldeverfahren erledigt werden, was das Verfahren massiv beschleunigt und der Bauherrschaft erst noch Kosten spart.
Neu sind im Gesetz bindende Behandlungsfristen festgelegt. Für die Gemeinde gelten acht Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen; falls das Gesuch auch zum Kanton muss, sind es zwölf Wochen. Dazu kommen 20 Tage für die Vorprüfung. Publikation und Gesuchsbehandlung laufen jetzt gleichzeitig, bisher konnte ein Gesuch erst publiziert werden, wenn es vom Kanton zurück kam. Was die Gemeinde betrifft: Das Ressort Bau & Umwelt will versuchen, wenn immer möglich, schneller zu sein.
Die Gemeinde wird dieser Tage die in Bau und Planung tätige Firmen anschreiben und sie detailliert auf neue oder geänderte Vorschriften und Interpretationen hinweisen.
Eine solche Regelung ist, dass zur Dokumentation eines Baugesuches zwingend eine von einem Geometer beglaubigte Kopie des Katasterplanes und ein aktueller Grundbuchauszug verlangt werden. Damit sollen Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Eigentumsverhältnisse und allfällige Grundlasten vermieden werden.
Das neue Baugesuchsformular und alle relevanten Gesetze und Verordnungen sind in den Internetseiten von Glarus Nord abrufbar.
Allein die Verordnungen zum Baugesetz füllen im Amtsblatt sieben Seiten. Zudem hat auch der Bund im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Gewässerschutz verschärfte Vorschriften erlassen. Bauherren, Planer und Behörden werden sich somit in der nächsten Zeit mit vielen Neuerungen vertraut machen müssen. Das Ressort Bau & Umwelt von Glarus Nord hofft, dass allfällige Differenzen in der Auslegung schnell und konstruktiv beigelegt werden können und ist willens, seinen Interpretationsspielraum zu nutzen.
