Das neue Schuljahr beginnt an den Glarner Schulen im Vollbetrieb

Die Schulen im Kanton Glarus starten am 10. August mit ordentlichem Präsenzunterricht ins neue Schuljahr. Der Unterricht erfolgt auf allen Stufen, Fächern und Lektionen gemäss Stundenplan. Die notwendigen Schutz- und Präventionsmassnahmen gelten weiterhin und sind in einem kantonalen Schutzkonzept dokumentiert. Weder für die Volksschule noch für die nachobligatorischen Schulen ist eine Maskenpflicht vorgesehen.



Medienmitteilung Departement Bildung und Kultur (Bild: iStock)
Medienmitteilung Departement Bildung und Kultur (Bild: iStock)

Die Entwicklung der Covid-19-Fallzahlen im Kanton Glarus ist auf tiefem Niveau stabil. Dies lässt ab Beginn des neuen Schuljahres am kommenden Montag, 10. August, Schulunterricht im Vollbetrieb zu. Das Departement Bildung und Kultur (DBK) hat dafür das kantonale Schutzkonzept [Link] verabschiedet. Es konkretisiert die bundesrätlichen Vorgaben zu Schutz- und Präventionsmassnahmen und gilt gleichermassen für die öffentlichen Schulen, die Kantonsschule, die Berufsfachschulen, Sonderschulen und Privatschulen. Erarbeitet wurde das Papier unter Einbezug der Schulleitungen der Berufsfachschulen und der Kantonsschule sowie der Task Force Schulorganisation auf Volksschulstufe. Letzterer gehören neben Fachleuten des DBK die Schulkommissionspräsidien und Hauptschulleitungen aus den Gemeinden sowie Vertreter des Lehrerinnen- und Lehrerverbands und des Schulleiterverbands an.

Solange die Pandemie nicht gebannt ist, stehen das Minimieren der Ansteckungen und der Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lernenden, Studierenden, Lehrpersonen und des übrigen Schulpersonals im Vordergrund. Nach den Sommerferien werden die bereits im Mai etablierten Schutzmassnahmen angewendet, wobei der Hauptfokus nach wie vor auf den Hygieneregeln liegt. Das Einhalten des Mindestabstands und andere Schutzmassnahmen sind im Schulbetrieb schwer umsetzbar. Deshalb ist im Schutzkonzept die Erhebung von Kontaktdaten zur Rückverfolgung allfälliger Infektionsketten als erste Massnahme definiert. Das Einhalten des Mindestabstands unter Erwachsenen wird weiterhin angestrebt. Gesichtsvisiere, Masken und Trennwände werden punktuell und gezielt eingesetzt.

Keine Maskenpflicht an Glarner Schulen

Wie in den meisten anderen Kantonen auch, wird keine Maskenpflicht für die Glarner Schulen verordnet, und zwar auf sämtlichen Stufen. Dieser Entscheid fusst auf der gemeinsamen Analyse des Gesundheits- und des Bildungsdepartements von dieser Woche. Wo Abstände nicht eingehalten werden können, zum Beispiel in speziellen Unterrichtssituationen im Labor oder in Werkstätten, empfiehlt das kantonale Schutzkonzept, dass lokal und situativ weitergehende Massnahmen umgesetzt werden. Dies kann das Tragen von Schutzmasken beinhalten.

Quarantäne bei Einreise aus Risikoländern auch für Schülerinnen und Schüler

Seit Anfang Juli 2020 müssen sich Personen, die in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko reisen, nach ihrer Rückkehr registrieren und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler. Das Einhalten dieser Quarantänepflicht geniesst höchste Priorität, weshalb die Glarner Schulen die Schülerinnen und Schüler sowie – je nach Schulstufe – auch die Eltern direkt darüber informieren. Bestehen im Einzelfall eindeutige Hinweise, dass jemand gegen die Pflicht verstösst, wird der bzw. die Betreffende nach Hause geschickt. Ein Anspruch auf Fernunterricht besteht in solchen Fällen nicht.

Weitere Informationen zur Quarantänepflicht:

www.gl.ch/coronavirus
Informationen zum Schulbetrieb

Lage wird laufend überprüft

Innerhalb der nun vorgegebenen Leitplanken streben die Schulen an, dass sich die Kinder und Jugendlichen in den Klassen, auf dem Schulweg und auf den Pausenhöfen möglichst normal verhalten und bewegen können. Währenddessen befassen sich die zuständigen Departemente fortlaufend mit der aktuellen Lage. Im Fall eines veränderten Pandemieverlaufs können die Glarner Schulen rasch reagieren, was dann primär klassen- oder schulbezogen erfolgt. Je nach Lageentwicklung werden Massnahmen aufgehoben bzw. weitere geeignete Massnahmen ergriffen. Dies geschieht, wenn immer möglich, national und in der Ostschweiz koordiniert.

Über die Details zur Schulorganisation und zum Schulbetrieb informieren die zuständigen Schulleitungen direkt. Die Verantwortlichen des DBK wünschen allen einen guten Start ins neue Schuljahr. «Vor allem für die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrpersonen ist es wichtig, dass sie mit positiven Gefühlen in die Schulhäuser zurückkehren können. Die Basis dafür ist gelegt, und ich bin überzeugt, dass unsere Lernenden in der Glarner Schule bestens aufgehoben sind», betont Benjamin Mühlemann, Regierungsrat.