Das neue Waldstrassenverzeichnis ist genehmigt

Das Departement Bau und Umwelt hat zusammen mit den Gemeinden das neue Waldstrassenverzeichnis erarbeitet und nun genehmigt. Das Waldstrassennetz des Kantons Glarus reduziert sich um ganze 100 Kilometer. Weil verschiedene Strassen nicht der Waldbewirtschaftung dienen, werden sie aus dem Verzeichnis entlassen.



(Bild: Kanton Glarus zvg)
(Bild: Kanton Glarus zvg)

In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Konflikte bezüglich der Befahrung von Waldstrassen. Dies war auch Thema der Landsgemeinde 2015 mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald. Im Anschluss an diese Landsgemeinde hat das Departement Bau und Umwelt das Waldstrassennetz pro Gemeinde überprüft und dabei festgestellt, dass viele Waldstrassen anderen Hauptzwecken dienen als der Waldbewirtschaftung. Weil der Verkehr von landwirtschaftlichen Liegenschaften, Alpen, Siedlungen oder Tourismus anderen Regeln und Bedürfnissen folgt als die Befahrung für die Waldbewirtschaftung, war es wichtig, das bisherige Waldstrassennetz zu entflechten und nur diese Strassen als Waldstrassen zu bezeichnen, die auch den strengen Befahrungsregeln des Waldgesetzes unterworfen sein sollen. Damit wird dem Anliegen der Landsgemeinde sogar besser Rechnung getragen als mit vielen Ausnahmetatbeständen.

Die Prüfung des Waldstrassennetzes folgte dem Grundsatz: Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes bzw. des Strassengesetzes dienen hauptsächlich der Waldbewirtschaftung; sie führen durch Wald und sind Wald. Das Departement Bau und Umwelt hat das revidierte Waldstrassenverzeichnis am 30. April 2018 genehmigt. Das Verzeichnis hat die Zustimmung sämtlicher Gemeinden, Waldbesitzer, Eigentümer der Strassen und des Bodens, Kommissionen und Verbände sowie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhalten. Das klare Verzeichnis setzt ein Zeichen: die Regelungen sollen vollzugtauglich sein und nicht unnötig einschränken.

Das Ergebnis ist erstaunlich: Von ursprünglich 332 Kilometern Strassen sind nur 234 Kilometer im Verzeichnis verblieben. Es handelt sich um Waldstrassen, die einhellig weiterhin der stark eingeschränkten Befahrung unterworfen sein sollen. Fahrbewilligungen sind hier nur in Ausnahmefällen möglich, so wie dies die Landsgemeinde 2015 entschieden hat. Die Details der Befahrung regelt jede Gemeinde in einem Befahrungsreglement für Waldstrassen

Die Waldstrassen sind auf dem Internet bei der kantonalen Verwaltung unter (www.gl.ch -> Verwaltung -> Bau und Umwelt -> Umwelt, Wald und Energie -> Wald und Naturgefahren -> Aktuelles) einsehbar.