Das öffentliche Beschaffungswesen soll harmonisiert werden

Der Kanton Glarus soll der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beitreten. Damit können Vorschriften im Beschaffungswesen vereinheitlicht werden.



Kantone und Bund wollen das öffentliche Beschaffungsweisen vereinfachen • (Symbolbild: Keystone-SDA)
Kantone und Bund wollen das öffentliche Beschaffungsweisen vereinfachen • (Symbolbild: Keystone-SDA)

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Milliarden Franken (rund 20% davon entfallen auf den Bund, rund 80% auf die Kantone und Gemeinden). Die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen sollen einander inhaltlich so weit wie möglich und sinnvoll angeglichen werden. Die Kantone haben 2019 an der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz die revidierte IVöB 2019 einstimmig verabschiedet. Damit ist ein Grundstein zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz gelegt. 

Beschaffungsmethoden verbessern

Mit der angestrebten Vereinbarung sollen die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen besser berücksichtigt werden. Neue Beschaffungsmethoden erleichtern es, unzulässig arbeitende Anbieter und Subunternehmer von Aufträgen auszuschliessen. 

Was ändert sich für den Kanton Glarus?

Für den Kanton Glarus ergeben sich Änderungen durch leicht angehobene Schwellenwerte bei der freihändigen Vergabe von Dienstleistungen und beim Bauhauptgewerbe. Ein erheblicher Zusatznutzen bietet die Harmonisierung der nationalen Beschaffungsordnungen und die Publikation sämtlicher öffentlichen Ausschreibungen auf einer von Bund und Kantonen gemeinsam betriebenen Vergabeplattform (simap.ch).

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Beitrittsbeschluss zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und dem entsprechenden Einführungsgesetz zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Damit können die Motion «Ergänzung kantonales Submissionsgesetz» und das Postulat «Allgemeine Überprüfung und Präzisierung von Submissionsgesetz und -verordnung» als erledigt abgeschrieben werden.