Das RPG ist unter Dach und Fach

Der Glarner Landrat behandelte am Mittwoch in zweiter Lesung nochmals ausführlich eine Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RPG). Über verschiedene Artikel wurde hart diskutiert, beschlossen und schliesslich zu Handen der Landsgemeinde 2017 verabschiedet.



Das RPG ist unter Dach und Fach

Nochmals hat die vorberatende landrätliche Kommission Bau, Raumplanung und Verkehr unter dem Vorsitz von Hans-Jörg Marti, FDP, über verschiedene an der ersten Lesung teilweise zurückgewiesene Artikel des RPG beraten und ihre Beschlüsse dem erneut Landrat unterbreitet. Eine Revision des RPG wird notwendig, weil das vom Schweizer Volk genehmigte teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes 2014 in Kraft trat und für die Kantone zahlreiche Gesetzgebungsaufträge bedingt. Hauptauftrag der Revision ist die Regelung des Mehrwertausgleichs. Bei ungenügender Regelung wird die Ausscheidung neuer Bauzonen nach Ablauf der vom Bund auf 2019 festgelegten Umsetzungsfrist unzulässig. Die Revision bietet zudem Gelegenheit für Anpassungsbedarf und Klärung bzw. Erläuterung offener Fragen seit der Einführung des neuen RBG auf Bundesebene.

Kaufrecht der Gemeinde

Eine erste längere Diskussion entwickelt sich über Artikel 33, der das Kaufrecht einer Gemeinde unter bestimmten Bedingungen regelt. Dr. Peter Rothlin lehnt im Namen der SVP diesen Artikel ab. Er gebe den Gemeinden im öffentlichen Interesse gegen den Willen eines Eigentümers das Recht, Land zu kaufen. Die Gemeinde würde immer ein öffentliches Interesse finden. Er wird durch Marco Hodel von einer Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt. Es gehe hier nicht um den Selbstbedarf von den Gemeinden, sondern um den Zwang und die faktische Enteignung. Anderer Meinung ist Thomas Kistler gemäss SP-Fraktion, der für die Vorlage der Kommission eintritt, alles andere sei eine Verwässerung. Auch Martin Laupper, FDP, setzt sich für ein Kaufrecht der Gemeinden unter bestimmten Bedingungen ein. Wenn es um die Entwicklung einer Gemeinde gehe, müsse diese im Interesse von allen ein Instrument in den Händen haben. Nach diesen Voten wird der Antrag auf Streichung abgelehnt.

Bedingungen für die Mehrwertabgabe

Unterschiedliche Ansichten gibt es im Rat über die Mehrwertabgabe, die erhoben werden kann, wenn durch raumplanerische Massnahmen erhebliche Vorteile entstehen. Simon Trümpi will im Namen der SVP verschiedene Passagen des Artikels streichen. Christian Marti bringt im Namen der FDP eine andere Formulierung über raumplanerischen Massnahmen. Er wird unterstützt von Fridolin Luchsinger, BDP, und Peter Rothlin, SVP. Jacques Marti, SP, meint, bei all diesen einschränkenden Massnahmen bleibe der Gemeinde gar keine Möglichkeit mehr, Mehrwert abzuschöpfen. Rolf Hürlimann, FDP, setzt sich für den Antrag Christian Marti ein und erwähnt, dass nur Einzelfälle mit hohem Mehrwert abgabepflichtig werden. Ann-Kristin Peterson, Grüne, präzisiert, dass es ausdrücklich um «erheblichen» Mehrwert gehe. Regierungsrat und Baudirektor Röbi Marti unterstützt die Formulierungen der Kommission, die in der Abstimmung auch obsiegen. Die Anträge Trümpi und Christian Marti werden abgelehnt.

Die Höhe der Mehrwertabgabe

Ein weiterer Diskussionspunkt bei der Mehrwertabgebe ist deren Höhe. Die Kommission beantragt eine Höhe von mindestens 20 Prozent des Mehrwerts. Karl Stadler unterbreitet im Namen der Grünen eine Präzisierung, 20 Prozent bei Auf- und Umzonungen, aber 30 Prozent bei Neueinzonungen. Er findet Unterstützung bei Mathias Zopfi, Grüne. Der Antrag findet keine Zustimmung. Rolf Blumer votiert im Namen der SVP für die Fassung «20 Prozent». Er wird unterstützt von Beat Noser, CVP, und Peter Rothlin, SVP. Rolf Hürlimann, FDP, und Christian Büttiker, SP, setzen sich für «mindestens 20 Prozent» ein. Diese Formulierung brauche es dringend, sonst bleibe kein Spielraum nach oben. Auch Baudirektor Marti setzt sich für die Kommissionsfassung mit «mindestens» ein, die schliesslich im Rat eine Mehrheit findet.

Landsgemeindevorlagen komplett


Beim Artikel 51 geht es um die Grenzabstände. Jacques Marti beantragt die Streichung jener Bestimmung, die einen Eintrag ins Grundbuch verlangt. Rolf Blumer will auch weniger Hürden und unterstützt Marti. Für eine Rechtssicherheit und damit für Eintragung ins Grundbauchamt votieren Fridolin Staub, SVP, und Mathias Vögeli, BDP. Der Antrag Marti wird abgelehnt. Nach rund zweieinhalb Stunden Dauer ist das RPG damit durchberaten und geht an die Landsgemeinde.

Zu Beginn der Sitzung wird in zweiter Lesung die Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation behandelt. Dieses bringt die Schaffung einer Kantonalen Schlichtungsbehörde. Wie schon bei der ersten Beratung beantragt Kaspar Krieg im Namen der SVP, das Gesetz der Landsgemeinde zur Ablehnung zu empfehlen. Es gebe keine Gründe für eine Zentralisierung, aber bestimmt Mehrkosten. Die Bürgernähe gehe verloren. Der SVP-Antrag wird abgelehnt.

Damit sind die Geschäfte für die Landsgemeinde 2017 unter der Leitung von Susanne Elmer Feuz durchberaten, und der Rat trifft sich nach einer längeren Pause, erst wieder zur Rechnungssitzung am 26. April.