Das Steuerpaket geht an die Landsgemeinde

An der Landratssitzung vom Mittwoch hat der Rat die letzten Vorlagen zu Handen der Landsgemeinde verabschiedet, nämlich eine Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und eine umfangreiche Änderung des Steuerrechts.



Das Steuerpaket geht an die Landsgemeinde

Die Änderung des Steuerrechts umfasst fünf verschiedene Bereiche. Teil A beinhaltet Anpassungen an das Steuerharmonisierungsgesetz/Interkommunaler Wohnsichtwechsel und Teil B erlaubt den Gemeinden neu auch eine Bausteuer zu erheben. Beide Teile werden auch in zweiter Lesung diskussionslos gutgeheissen. Teil C fusst auf einem Memorialsantrag der CVP und beinhaltet eine Anpassung beim Abzug der selbsttragenden Krankheitskosten in der Steuererklärung. Der Maximalbetrag wird um 25 Prozent erhöht, der Selbstbehalt von 3 auf 2 Prozent gesenkt. So sollen Alleinstehende neu 3000 Fr. (bisher 2400), Verheiratete 6000 Fr. (bisher 4800) und Kinder 1000 Fr. (bisher 800) abziehen können. Bereits an der ersten Beratung hat Samuel Zingg im Namen der SP Ablehnung dieses Teilbereiches der Vorlage beantragt. Er sieht eine Entlastung eher bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV). Beat Noser, CVP, weist darauf hin, dass die Abzüge seit 2008 unverändert geblieben, die Krankenkassenprämien in dieser Zeit aber stark gestiegen sind. Der Antrag Zingg wird abgelehnt und der CVP-Memorialsantrag in befürwortendem Sinn an die Landsgemeinde überwiesen.

Ja zur Senkung der Gewinnsteuer

Der vierte Teil D der Vorlage umfasst die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Laut Bundesgesetz müssen künftig alle Firmen steuerlich gleichbehandelt werden. Damit die Gesellschaften auch künftig ihren Sitz im Kanton Glarus belassen, schlägt die Regierung vor, den Gewinnsteuersatz für alle juristischen Personen von 8 auf 4,5 Prozent zu senken. Die Gegenfinanzierung der Senkung des Steuersatzes soll durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 4,2 auf 21,2 Prozent und die ordentliche Besteuerung der heute privilegiert besteuerten Gesellschaften sichergestellt werden. Für die KMU werden die Steuern deutlich sinken, für die Briefkastenfirmen die Gewinnsteuern steigen. Karl Stadler beantragt im Namen der Grünen die Senkung auf 4,5 Prozent abzulehnen und bei den bisherigen 8 Prozent zu bleiben. Der Antrag wird mit grossem Mehr abgelehnt.

Finanzausgleich zwischen den Gemeinden

Der fünfte Teil E beinhaltet eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Es geht um finanzielle Ausgleichsmassnahmen des Kantons zugunsten der Gemeinden. An der letzten Sitzung hat der Rat entgegen Regierung und Kommission den sogenannten Disparätenabbau von 30 auf 40 Prozent erhöht. Beim Disparätenabbau geht es um einen Prozentsatz, bei dem überdurchschnittliche Steuererträge einer Gemeinde an Gemeinden mit unterdurchschnittlichen Steuererträgen verteilt werden sollen. Konkret soll damit Geld von Glarus nach Glarus Süd und Glarus Nord fliessen. Die Kommission Finanzen und Steuern hat gemäss Präsident Luca Rimini nochmals getagt und entschied sich knapp bei den von der Regierung vorgeschlagenen 30 Prozent. Er wird unterstützt von Thomas Tschudi, SVP. Mathias Zopfi, Grüne, verteidigt die in der letzten Sitzung genehmigte Erhöhung auf 40 Prozent. Es gehe ja nur um die befristete Zeit von 2020–2023. Es sei ein neutraler Kompromiss, die Steuereinnahmen fair unter den drei Gemeinden zu verteilen. Zopfi wird unterstützt von Martin Laupper, FDP, der die 40 Prozent ebenfalls als faire Lösung bezeichnet. In der Abstimmung entscheidet sich der Rat klar für die 40 Prozent.

Damit ist die mehrteilige Vorlage auch in zweiter Lesung durchberaten und geht nun an die Landsgemeinde.

Der Kompromissvorschlag obsiegt

Einem Memorialsantrag eines Komitees zur Abschaffung des Tanzverbotes vor fünf hohen Feiertagen hat die Regierung einen Gegenvorschlag unterbreitet, der kein generelles Tanzverbot vorsieht, aber festhält, dass solche Veranstaltungen nur in geschlossenen Räumen gestattet sein sollen. In der ersten Lesung hat dieser Gegenvorschlag knapp obsiegt.

Andreas Schlittler, Grüne, spricht über Moral- und Wertvorstellungen, die im Gesetz aus dem Jahre 1919 nicht mehr dem heutigen Zeitgeist entsprächen. Er plädiert für die totale Abschaffung des entsprechenden Artikels. Der Rat folgt ihm nicht und befürwortet mit grösserem Mehr den Gegenvorschlag von Regierung und Kommission. Der Memorialsantrag wird der Landsgemeinde zur Ablehnung empfohlen.

Parlamentarische Vorstösse

Damit sind alle Landsgemeindegeschäfte unter Dach, und der Rat kann sich unter dem Vorsitz von Bruno Gallati, CVP, noch einigen parlamentarischen Vorstössen widmen. So werden von der Regierung beantwortet Interpellationen von Franz Landolt, GLP, betreffend Velowege im Kanton, von der SP über einen Artikel in der Zeitschrift «Öffentliches Personal Schweiz» und über die Personalfluktuation bei den Sozialversicherungen Glarus sowie von der SVP-Fraktion betreffend E-Voting.

Die nächste Landratssitzung findet am 24. April statt.