Das Verhöramt stellt vermeintliches Asbest-Verfahren ein

Wie die Eternit AG, Niederurnen, am 23. Juni mitteilte, hat das Verhöramt des Kantons Glarus hat am 19. Juni 2008 eine weitere Strafuntersuchung gegen Verantwortliche der Eternit (Schweiz) AG, der Suva, des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie des Kantonalen Arbeitsinspektorates eingestellt. Die Strafuntersuchung war Mitte 2007 aufgrund der Strafanzeige der Witwe eines pensionierten langjährigen Mitarbeiters der Eternit (Schweiz) AG eröffnet worden.

 



Das Verhöramt des Kantons Glarus hat am 19. Juni 2008 eine weitere Strafuntersuchung gegen Verantwortliche der Eternit (Schweiz) AG
Das Verhöramt des Kantons Glarus hat am 19. Juni 2008 eine weitere Strafuntersuchung gegen Verantwortliche der Eternit (Schweiz) AG

Die Einstellungsverfügung – die zweite innert relativ kurzer Zeit - war zu erwarten gewesen, denn es fehlen jegliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten. Der betroffene Mitarbeiter starb 2006 an Lungenkrebs. Sein Leiden war von der Suva in einer bereits vor Einreichung der Strafanzeige rechtskräftigen Verfügung nicht als asbestbedingte Berufskrankheit anerkannt worden, der Verstorbene ist mithin kein Asbestopfer.

Die leichtfertig eingereichte Strafanzeige wegen eventualvorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung war daher grund- und haltlos.


Haltlose Behauptung

Die Eternit AG schreibt weiter: „Ebenso haltlos und falsch ist die in Zusammenhang mit dem jetzt eingestellten Strafverfahren von Teilen der Medien einmal mehr zur Stimmungsmache kolportierte Behauptung, in den Werkhallen und auf dem Werkgelände der Eternit (Schweiz) AG in Niederurnen seien nach 1998 asbesthaltige Produkte bearbeitet und damit Mitarbeiter gefährdet worden. Nach Abschluss der Asbest-Endreinigung und der Kontrollmessung in jenem Jahr erfolgten keinerlei Bearbeitungen mehr.

Für alle Bearbeitungen, wie überhaupt für jeden Umgang mit Asbest, galten seinerzeit rigorose Vorschriften für den Personenschutz, deren strikte Einhaltung auch genau überwacht wurde.“ Soweit die Mitteilung der Eternit (Schweiz) AG.

Intensive Vorsorge getroffen

In der Tat hat Firma Eternit (Schweiz) AG hat in der Vergangenheit alles unternommen, um die Gebäude, aber auch die Arbeitsplätze völlig asbestfrei zu halten. So wurden 1998 das Produktionsgebäude komplett gereinigt und anschliessend von der SUVA auf Asbestrückstände gemessen und ab diesem Datum für asbestfrei erklärt. Noch heute werden sämtliche Mitarbeiter, welche vor 1998 in diesem Arbeitsbereich beschäftigt waren, alle zwei Jahre von einem SUVA- oder einem Vertrauensarzt untersucht. Mitarbeiter welche nach 1998 in die Eternit eingetreten sind, müssen sich dieser Kontrolle nicht mehr unterziehen, da die Gebäude ja als asbestfrei bewertet wurden.

Nur noch wenige Zeitzeugen

Die Zeugen welche sich noch verlässlich an die Arbeit von damals mit Asbest erinnern, werden immer rarer. Wie Anders Holte, CEO der Eternit Schweiz AG, in diesem Zusammenhang betont, sei es erstaunlich, wie wenig und wie unterschiedlich sich die Zeugen an die zeitlichen Abläufe erinnern. Die Zeitspanne für den gleichen Ablauf in der Erinnerung der Zeugen liege bis zu acht Jahren auseinander. Holte weiter: „Zu jeder Zeit wurde bei uns nach den jeweils von der SUVA erlassenen Arbeitsvorschriften produziert und die Mitarbeiter stets strikte auf die zum Teil recht scharfen Vorschriften aufmerksam gemacht.“

Fristverlängerung

Die tödliche, effektiv durch das Einatmen von lungengängigen Asbestfasern hervorgerufene Krankheit (Mesotheliom) gelangt erst nach 15 bis 40 Jahren zum Ausbruch, also nach Ablauf der zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen. Aber die Erkrankten und ihre Angehörigen sind zeitlich unbefristet gegen die wirtschaftlichen Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten geschützt und haben Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen (durch die SuVA).

In diesem Zusammenhang wies Holte ein weiteres Mal auf die Stiftung der Eternit (Schweiz) AG hin, welche bei Härtefällen unbürokratisch helfen kann, Die Stiftung leistet Betroffenen, die durch asbestbedingte Erkrankung erhebliche finanzielle Nachteile erleiden, finanzielle Hilfe. Allerding, so Holte, sind seit der Gründung der Stiftung erst sehr wenige Gesuche gestellt worden.

Hartnäckig

Wiewohl schon verschiedene Beschwerdeverfahren mit guten Gründen eingestellt worden, geben einige Leute, mit Unterstützung einer gewissen Presse, keine Ruhe und kolportieren unermüdlich die falsche Behauptung, in der Eternit sei auch noch nach 1998 mit Asbest gearbeitet worden. Oder sie bringen andere Erkrankungen, z.B. den durch heftiges Rauchen hervorgerufenen Lungenkrebs, in einen Zusammenhang mit Asbest. Zudem ignoriert man gerne die durch den Umgang mit dem früher häufig eingesetzten Spritzasbest hervorgerufenen Erkrankungen, die mit der Eternit (Schweiz) AG, rein gar nicht zu tun haben.