David schlägt Goliath

Das Bundesgericht schützt die Konzessionserteilung an SN Energie AG in Schwanden.



Die Verantwortlichen der SN Energie AG in Schwanden zeigten sich erfreut über das Urteil des Bundesgerichtes. (Bild: ehuber)
Die Verantwortlichen der SN Energie AG in Schwanden zeigten sich erfreut über das Urteil des Bundesgerichtes. (Bild: ehuber)

Die Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden unterstützt durch die Axpo AG haben Ende August 2009 beim Bundesgericht Klagen gegen den Kanton Glarus wegen der Erneuerung der beiden Konzessionen Sernf und Niederenbach eingereicht. Der Landrat hatte diese Konzessionen am 24. Juni 2009 erneuert und sie der bisherigen Konzessionärin, der SN Energie AG in Schwanden, erteilt. Die Kläger waren gestützt auf den Gründungs-Vertrag der damaligen Nordostschweizerischen Kraftwerke (heute Axpo AG) aus dem Jahre 1914 der Auffassung, dass der Kanton Glarus der Axpo AG ein Vorzugsrecht an diesen Konzessionen hätte einräumen müssen.

Das Bundesgericht hat am 11. Juli 2011 die Klagen abgewiesen. Die Begründung des Urteils steht noch aus. Es wird den Parteien in einigen Wochen zugestellt. Der Regierungsrat nimmt vom Urteil mit Befriedigung Kenntnis, weil damit die vom Landrat getroffenen Entscheide Bestand haben. Er ist zudem erleichtert darüber, dass das langwierige, fast zweijährige Verfahren zum Abschluss gekommen ist. Damit können die erneuerten Konzessionen mit allen Rechten und Pflichten rechtzeitig auf den Ablauf der bisherigen Nutzungsberechtigungen von der SN Energie AG angetreten werden.