Ab sofort und für den 1. August gelten folgende Regelungen:
Beim Entzünden von Feuerwerk, Höhen- und 1.-August-Feuern ist grösste Vorsicht geboten und ein genügend grosser Sicherheitsabstand zu Wäldern von mindestens 100 Metern unbedingt einzuhalten
Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen», welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
Bitte weitere Sicherheits-Tipps beachten:
Instruktionen des Verkaufspersonals befolgen und Gebrauchsanweisung lesen
Feuerwerk nie inmitten von Menschen abfeuern
Zündhölzer und Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder
Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen. Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen
Die Knallerei versetzt die Haus- und Wildtiere in Angst und Schrecken – nehmen Sie bitte Rücksicht
Bei einem Brand gilt immer: Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen.
Bei Fragen stehen die Präventionsexperten der glarnerSach, Telefon 055 645 61 61, zur Verfügung
Die glarnerSach wünscht Ihnen eine schöne 1.-August-Feier.
Landrat ist neu bestimmt



