Den Entscheid der Landsgemeinde respektieren und umsetzen

An der heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat unter anderem auch, dass ein Komitee unter dem Titel "Gemeindestrukrreform stoppen" zur Zeit Unterschriften sammelt.



Gemeindestrukturreform stoppen: der Regierungsrat nimmt dazu Stellung (Bild: jhuber)
Gemeindestrukturreform stoppen: der Regierungsrat nimmt dazu Stellung (Bild: jhuber)

Der Regierungsrat des Kantons Glarus nimmt zur Kenntnis, dass ein Komitee unter dem Titel „Gemeindestrukturreform stoppen!“ Unterschriften sammelt. Es besteht allerdings keine Veranlassung, das für die Zukunft des Kantons eminent wichtige Projekt zu sistieren. Für den Regierungsrat ist der demokratische Beschluss der Landsgemeinde 2006 massgebend.

Das „Komitee für ein demokratisches, faires und effizientes Glarnerland“ hat eine Unterschriftenaktion gestartet. Seine Forderung lautet: Gemeindestrukturreform stoppen! An einer ausserordentlichen Landsgemeinde soll der 2006 im Ring demokratisch gefällte Entscheid, die bestehenden Glarner Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden zu fusionieren, rückgängig gemacht werden.

Vorgehen

Für die Einberufung einer ausserordentlichen Landsgemeinde sind 2000 Unterschriften notwendig. Sofern diese Unterschriftenzahl bis Ende August beigebracht wird, sollte eine ausserordentliche Landsgemeinde noch im laufenden Jahr einberufen werden können, wie das beabsichtigte Vorgehen zeigt:
- bis zum 31. August: Unterschriftenbogen vom Komitee den Gemeindekanzleien zur Beglaubigung der Unterschriften eingereicht; die Gemeindekanzleien geben diese umgehend der Staatskanzlei unter Angabe der total gültigen/ungültigen Unterschriften weiter (die Gemeindekanzleien werden in einem Kreisschreiben orientiert);
- Anfang September: Regierungsrat erarbeitet Vorlage an den Landrat;
- September/Oktober: Beratung der Vorlage im Landrat (zwei Lesungen) betreffend Antragstellung an die ausserordentliche Landsgemeinde;
- Oktober/Anfang November: Verfassen, Herstellen und Verteilen des Landsgemeindememorials;
- zweite Hälfte November/Anfang Dezember: ausserordentliche Landsgemeinde.
Wird für die Unterschriftensammlung mehr Zeit beansprucht, fände die Versammlung im März/April 2008 statt. Zur Sammelfrist gibt es keine bestehende Vorschrift; der Regierungsrat setzt sie auf Ende 2007 fest. – Die Kosten für die Organisation einer ausserordentlichen Landsgemeinde betragen rund 200'000 Franken.

Demokratisch und rechtlich abgestützt

Eine ausserordentliche Landsgemeinde zu fordern, ist das Recht der Initianten. Der Regierungsrat weist allerdings darauf hin, dass das Komitee den Landsgemeindebeschluss von 2006 zu Unrecht als undemokratisch und verfassungswidrig anprangert. Der Landrat diskutierte das Vorgehen eingehend und das Landsgemeindememorial stellte die Vorlage ausführlich dar. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgelehnt, die sich inhaltlich weitgehend mit den Forderungen des Komitees deckte. Der Ständerat hat die Verfassungsänderung ratifiziert und gestern (18.6.2007) tat der Nationalrat diskussionslos das Gleiche.

Der Regierungsrat erinnert ferner an den seit Generationen verbrieften Grundsatz der Landessatzungen, wonach insbesondere an der Landsgemeinde die Minderheit den Entscheid der Mehrheit akzeptiert. Das gilt vor allem auch für Anträge aus dem Stimmvolk. Die Landsgemeinde stimmte, Regierung und Landrat widersprechend, einem solchen für nur noch drei Gemeinden zu. Sie tat dies freiwillig. Die Abstimmungen waren klar formuliert, und es ist falsch, der Mehrheit der an der Landsgemeinde 2006 Teilnehmenden Unmündigkeit vorzuwerfen. Andere Meinungen gelten zu lassen, vor allem aber sich ihnen nach Mehrheitsentscheiden unterzuordnen, ist für das Funktionieren unserer Staatsform unabdingbare Voraussetzung.

Im Landrat war eine ausserordentliche Landsgemeinde bereits am 7. Februar 2007 im Zusammenhang mit dem Traktandum „Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens“ zur Sprache gekommen und abgelehnt worden. Dieser parlamentarische Entscheid bestärkte den Regierungsrat darin, den eingeleiteten Prozess ordnungsgemäss fortzuführen. Die Projektorganisation ist auf kantonaler und kommunaler Ebene breit abgestützt. Die Mitarbeitenden sind bestimmt, darunter viele einstige Skeptiker, die den Landsgemeindebeschluss demokratisch und fair akzeptiert und sich auf die Strukturreform eingelassen haben.

Veränderungswillen akzeptieren

Auf dem Unterschriftenbogen des Komitees ist nachzulesen: „Die unterzeichnenden Stimmberechtigten anerkennen grundsätzlich den Veränderungswillen, der in den überraschenden Beschlussfassungen der letztjährigen Landsgemeinde zum Ausdruck gekommen ist.“ Exakt diese Feststellung ist es, die als Richtschnur bei der Umsetzung der Gemeindestrukturreform dient. Demgegenüber wäre es widersprüchlich, undemokratisch und ineffizient, wenn nach mehr als einem Jahr intensiver Arbeit diese Strukturreform gestoppt werden müsste.

Der Regierungsrat hält aus den genannten Gründen fest, dass er sich dem von der Landsgemeinde in Abänderung des Behördenantrages gefällten Entscheid verpflichtet fühlt. Er wird die Arbeit zusammen mit den am Projekt Mitarbeitenden fortsetzen: effizient, fair und demokratisch.