Denkmal – Denkmalpflege – Denk mal

Denkmäler werden errichtet für bedeutende Menschen oder für abgeschlossene, grosse Ereignisse. Im Glarnerland bekommen die drei neuen Gemeinden eine Drei, nicht als Note, sondern als Symbol, als Denkmal in schöner Gestalt.



Das «Schlachtdenkmal» in Näfels wird jährlich an der Näfelser Fahrt aufgesucht. (Bild: Edi Huber)
Das «Schlachtdenkmal» in Näfels wird jährlich an der Näfelser Fahrt aufgesucht. (Bild: Edi Huber)

Zwar muss sich das Umbauprojekt «Glarus» erst noch beweisen bezüglich Funktionalität, Organisation, Bürgernähe, Service public, Politik und Verwaltung, Kosten, Kultur und Neugestaltung des Lebensraumes Glarnerland. Aber die sichtbaren Anstrengungen sind gross; sie verdienen Respekt und Anerkennung.
Ein Denkmal würden indessen auch die ehemals 29, zuletzt 25 Gemeinden verdienen, für die über Jahrhunderte erbrachten Leistungen der Politik und Gemeinschaft, in guten und in schweren Zeiten, im Angesicht fremder Heere, bei Hunger, Entbehrungen, Krankheit, Not, auch während zwei Weltkriegen und damals, als die Linth das Land überflutete.
Wir hoffen und warten auf die sichtbare und unübersehbare 25, zum Andenken und zur Ehrung derer, die aktiv zu Fortschritt, Prosperität, Sozialreformen, später zu ökologischen Erfordernissen, zur Erhaltung und Gestaltung des Lebensraumes beigetragen haben.

Pflege als Verpflichtung

Anderer Art als die Denkmäler für das Gedenken bedeutender Ereignisse, sind die schützenswerten oder unter Denkmalschutz stehenden Bauten. In vielen Dörfern stehen neben den einfachen Wohn-, Arbeiter- und Bauernhäusern auch Bürgerhäuser aus der Blütezeit des glarnerischen Wirtschaftswunders.
Dieses Erbe gilt es zu erhalten. Wenn Bauen, Bewirtschaften, Nutzen ein Recht ist, dann ist Pflege eine Verpflichtung. Allem was wir lieben oder was wir als wichtig erachten, lassen wir Pflege angedeihen: dem Kleinkind, den Beziehungen, der Beziehung, der Freundschaft, dem Fingernagel, dem Hund, der Achselhöhle und der Rose.
Schutz und Pflege von Baudenkmälern dienen nicht nur den Besitzenden, sondern der ganzen Bevölkerung. Für die Eigentümer bedeutet es neben der Freude an der Baukultur auch oftmals Einschränkung oder Verzicht und ein erheblicher Kostenaufwand. Die Finanzierungsbeiträge seitens des Denkmalschutzes sind daher gerechtfertigt aufgrund der Auflagen.

Amt und Inhaber

Für die Bewahrung, Erhaltung und Erneuerung des gebauten Kulturgutes ist auf staatlicher Ebene das Amt für Denkmalpflege zuständig. Es wird besetzt durch einen Einzelkämpfer: Pierrot Hans. Er ist seit drei Jahren auf diesem Posten. Er hat die Denkmalpflege nicht erfunden, aber neu aufgebaut. Sein Leistungsausweis bei 80 Stellenprozent ist beachtlich. Er ist ein strenger, kompetenter, fleissiger, gewissenhafter Denkmalpfleger, wie es das Amt verlangt.
Im Zusammenhang mit dem überraschenden Abbruch des Güterschuppens Ennenda wurde er in einem Leserbrief aufgefordert, «über seinen Schatten zu springen». Nun hat er es getan, aber in einer anderen als der empfohlenen Art: Er hat gekündigt, weil er sagt, dass er die Vorgaben des Amtes mit der ihm gewährten Stellendotation nicht erfüllen könne. Somit verlässt ein guter Mann das Land.

Heimatschutz

Im Gegensatz zur staatlichen Denkmalpflege ist der Glarner Heimatschutz ein Verein, eine Sektion des Schweizer Heimatschutzes. Bei oftmals gleichbleibenden Zielsetzungen mit der Denkmalpflege, sind doch Aufgabenstellung und Arbeitsweise ungleich. Aber die Zusammenarbeit ist fruchtbar.

Denk mal

Der Kanton Glarus befindet sich in einem «gewaltigen» Umbau, auch wörtlich genommen nicht ganz falsch. Bei der politischen Gestaltung liegt die Schwierigkeit im Prozess der Veränderung, bei der Kultur in jener der Erhaltung, der Erneuerung und Pflege.

Das ausgehungerte Amt

Der alte Landrat verordnete der Denkmalpflege ein Sparprogramm: Gerade zwei mal 40 Stellenprozent wurden dem Amtsinhaber gewährt, die 2. Tranche zudem befristet auf zwei Jahre. Dabei würde die korrekte Leistungserfüllung wohl mindestens anderthalb Stellen beanspruchen, ohne dass dabei die längst überfällige Erstellung der dörflichen Inventare eingeschlossen wäre. Gewährt der Gesetzgeber die erforderliche Kapazität nicht, so hat er in eigener Verantwortung zu verordnen, welche Bereiche des Pflichtenheftes der Angestellte nicht zu erfüllen hat. Diese Anmassung käme allerdings einer willkürlich festgelegten Hierarchie gesetzlicher Vorgaben gleich, was nicht üblich ist.

Die Neubesetzung

Es gilt, das Amt des Denkmalpflegers neu zu besetzen, angesichts der Rahmenbedingungen wohl nicht einfach. Der neue Landrat, mit den nur noch 60 Köpfen, möge den Entscheid der Vorgänger korrigieren und dem Kaiser auch hier geben, was des Kaisers ist. Ich traue es ihnen zu, obwohl alt Ständerat Kaspar Rhyner bezüglich Aufwertung der «sträflich vernachlässigten Denkmalpflege» skeptisch ist. (Interview in der SO vom 14. August 2010)

Glarnerland als Lebensraum

Die Frage muss erlaubt sein: Wieviel wert ist uns das Glarnerland? Gemäss schweizerischer Statistik hat der Kanton Glarus keine Raumplanung. Gemäss eigener Wahrnehmung haben wir keine umfassend funktionierende Denkmalpflege. Beide Bereiche betreffen entscheidend die Qualität des Lebensraumes. Von günstigen Steuern allein lebt niemand.
Die Raumplanung ist eingeleitet. Hier liegt eine grosse Chance der Grossgemeinden: Nicht jedes Dorf braucht mehr sein Industriequartier. Während die neuen Orts- und Nutzungspläne Aufgaben der Gemeinden werden, bleibt die Denkmalpflege im Verantwortungsbereich des Kantons. Dieser soll die Baubehörden entsprechend unterstützen, damit nicht jede Gemeinde eine eigene Denkmalpflege braucht. Nachdem der Kanton viele Aufgaben auf die Stufe der Grossgemeinden delegiert hat, möge er doch seinen verbleibenden Verpflichtungen auch nachkommen.
Welche Regierungs- und Landräte haben Mut und Weitsicht, sich für ein wohnliches Glarnerland einzusetzen und sich gleichzeitig den Gesetzen und Verordnungen, die schweizweit Gültigkeit haben, zu unterziehen, im Interesse von Land und Volk? Gebt der Denkmalpflege eine Chance, damit sie funktionieren kann!