Denkmalpflege-Beiträge an Idaheim und Brunnerhaus bewilligt

Regierungsratssitzung 18. Februar 2020 • Für die Aussensanierungen des Idaheims in Näfels und des Brunnerhauses in Glarus werden Beiträge zur Denkmalpflege bewilligt.



Das historische Brunnerhaus in Glarus dient dem Regierungsrat und der Gemeinde Glarus als Gästehaus für Empfänge • (Foto zvg)
Das historische Brunnerhaus in Glarus dient dem Regierungsrat und der Gemeinde Glarus als Gästehaus für Empfänge • (Foto zvg)

Aufgrund ihrer Einstufung durch den Bund sowie ihrer Bedeutung im jeweiligen Ortsbild werden die Aussensanierungen des Idaheims in Näfels sowie des Brunnerhauses in Glarus mit Denkmalpflege-Beiträgen unterstützt.

Idaheim in Näfels

Das als Kinderkrippe genutzte Idaheim in Näfels muss innen und aussen dringend saniert werden. Seit den späten 1970er-Jahren wurden am Objekt keine Sanierungsmassnahmen mehr durchgeführt. Für Fassaden und Dach sowie die äussere Erscheinung insgesamt sind denkmalpflegerische Massnahmen notwendig.

Das herrschaftliche Wohnhaus bildet zusammen mit dem zugehörigen Rossgaden eine Baugruppe am Rand der historischen Bebauung von Näfels. In unmittelbarer Nähe zur Letzimauer liegt es an einer städtebaulich prägnanten Lage, auch wenn es sich am Siedlungsrand des historischen Kerns von Näfels befindet. 1964 wurde es unter Schutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft gestellt, 1978 unter Schutz des Kantons Glarus. Es ist zudem im aktuellen Zonenplan der Gemeinde Glarus Nord als geschütztes Baudenkmal bezeichnet.

Da im Innern der kulturhistorische Wert nach einer Renovation in den 1960er-Jahren komplett verloren gegangen ist, unterliegen die inneren Restaurierungsarbeiten keinen denkmalpflegerischen Auflagen. Der Schutzumfang beschränkt sich auf das Äussere und eine intakte Umgebung. Die noch vorhandene historische Substanz soll erhalten und restauriert werden.

Für die denkmalpflegerischen Arbeiten am Idaheim werden an die beitragsberechtigten Kosten von 838 260 Franken ein Bundesbeitrag von maximal 125 739 Franken, ein Kantonsbeitrag von maximal 105 621 Franken und ein Gemeindebeitrag von maximal 70 414 Franken bewilligt.

Brunnerhaus in Glarus

Das historische Brunnerhaus in Glarus dient dem Regierungsrat und der Gemeinde Glarus als Gästehaus für Empfänge. (Foto zvg)

Das Restaurierungsvorhaben umfasst die vollständige Instandsetzung der Aussenhülle und des Dachs. Ausserdem sind an den Pavillons im Garten, an den Gartenmauern und an den Pflästerungen Reparaturarbeiten nötig.

Das Brunnerhaus ist seit 1997 geschützt. Wegen der Wappenscheiben-Sammlung steht es ausserdem im Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung. Das Brunnerhaus ist eines von wenigen Bürgerhäusern aus der Zeit vor dem Brand von Glarus von 1861. Es verfügt noch über eine unveränderte Raumaufteilung und eine historische Inneneinrichtung.

Bei den Restaurierungsmassnahmen soll die Erscheinung des Bürgerhauses aus der Zeit vor dem Brand authentisch erhalten bleiben. Dabei ist die historische Substanz zu erhalten.

An das Projekt werden an die beitragsberechtigten Kosten von 572 800 Franken ein Bundesbeitrag von maximal 114 560 Franken, ein Kantonsbeitrag von maximal 96 230 Franken sowie ein Gemeindebeitrag von maximal 64 154 Franken bewilligt. Die Restaurierungsarbeiten sollen nach der Landsgemeinde 2020 beginnen und bis Ende Jahr abgeschlossen sein.

Brunnerhaus: So lebten Glarner Bürger um 1860

Das von Landessäckelmeister Cosmus Zweifel 1811 errichtete Bürgerhaus weist drei Geschosse auf und steht unter einem Satteldach mit Mansardgiebel. Die Fassaden sind zeittypisch in Achsen und Geschossen gegliedert, der Haupteingang befindet sich mittig angeordnet in der nordwestlichen Haupt- und Strassenfassade. Dem in eine Hausreihe eingebundenen Gebäude ist ein kleiner Vorgarten vorgelagert, hinter dem Haus befindet sich die mit einer Mauer eingefriedete Gartenanlage. 1904 erwarb Heinrich Brunner-Haffter das Haus und vererbte es 1937 seinem Sohn Kurt Heinrich Brunner. 1967 ging das Gebäude samt Interieur und der wertvollen Bilder-, Stich- und Glasscheibensammlung in Form einer Stiftung an den Kanton Glarus über. Es soll der Nachwelt als dauerhaftes Beispiel der kulturellen Lebensweise des Glarner Bürgertums um 1860 erhalten bleiben.

Das Brunnerhaus wird seither als Gästehaus des Regierungsrates und des Gemeinderates von Glarus genutzt. Die Innenausstattung des frühen 19. Jahrhunderts blieb mit wenigen Anpassungen an den Wohnkomfort erhalten.

Weitere Informationen zum Brunnerhaus und seinen Sammlungen: www.brunnerhaus.ch