Der Bund lehnt das Gesuch zur Wolfregulierung ab

Der Bund hat das Gesuch des Kantons Glarus zur Regulierung eines Wolfsrudels aufgrund von Schäden an Nutztieren abgelehnt. Er begründet dies mit ungenügendem Herdenschutz. Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.



(zvg)
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Der Kanton Glarus hat am 21. September 2021 ein Gesuch gestellt, um das Wolfsrudel Kärpf zu regulieren. Nach Ansicht des Kantons hatte das Rudel innerhalb von vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen. Der Bund teilt diese Auffassung nicht und beanstandete, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war und somit die getöteten Nutztiere für die Wolfsregulation nicht angerechnet werden können (Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt [pdf, 387 KB]). Die Zustimmung für die Regulierung des Wolfrudels Kärpf um drei der sechs Jungtiere wurde deshalb nicht erteilt.Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.