Im Bundesblatt vom 27. Mai publizieren das Bundesamt für Landestopographie und die Eidgenössische Vermessungsdirektion unter dem fast ehrwürdigen Titel „Gemeindenamensänderung im Gebietsstand des Kanton Glarus“ die drei neuen Namen „Glarus“, „Glarus Süd“ und „Glarus Nord“, dies unter Aufzählung der bisherigen Gemeinden, die da unter ein neues Namensdach gelangen.
Zugeteilt wurden auch die Gemeindenummern: 1609 für Glarus, 1631 für Glarus Süd und 1630 für Glarus Nord. Die Genehmigung erfolgt auf Grund von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung vom 21. Mai 2008 über die geographischen Namen.
30-tägige Beschwerdefrist
Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung Mai) gemäss Artikel 17 der erwähnten Verordnung Beschwerde beim Bundesrat erhoben werden.
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