Der Gerichtspräsident mit Verhöramt einig

Im Rechtsstreit um den Tod eines frühern Eternit-Arbeiters ist von Kantonsgerichtspräsident Marco Giovanoli in seiner Eigenschaft als Einzelrichter ein neues Urteil ergangen, welches die im Juli dieses Jahres ausgesprochene Einstellungsverfügung des Verhöramtes bestätigt



Einstellungsverfügung des Verhöramtes bestätigt (Bild: ehuber)
Einstellungsverfügung des Verhöramtes bestätigt (Bild: ehuber)

Weitere Begehren bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege usw. wurden ebenfalls abgewiesen oder als gegenstandlos erklärt.

Das Verfahren war Mitte 2007 auf Grund der Strafanzeige der Witwe des Verstorbenen, der von 1969 bis 2004 bei der Eternit in Niederurnen gearbeitet hatte und 2006 an Lungenkrebs gestorben war. Dass seine Krankheit auf das Einatmen von Asbeststaub zurückzuführen wäre, konnte nicht einwandfrei ermittelt werden. Die typische, in der Regel von Asbest ausgelöste Krebsform ist das Mesotheliom und nicht der Lungenkrebs. Die SUVA bezeichnete den Verstorbenen nicht als Asbestopfer. Der Mann war nämlich langjähriger Raucher gewesen.

Zur Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege führt das Urteil an, die Beschwerdeführerin nicht bedürftig sei. Gegen den Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werde.