Der Glarner Regierungsrat steht hinter dem NAF

Mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) wird auch die Finanzierung der Umfahrung Näfels sichergestellt. Der Glarner Regierungsrat befürwortet die Vorlage, die am 12. Februar 2017 dem Schweizer Volk vorgelegt wird.



Der Glarner Regierungsrat unterstützt die Vorlage vorbehaltlos. (Bild: e.huber)
Der Glarner Regierungsrat unterstützt die Vorlage vorbehaltlos. (Bild: e.huber)

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gewährleistet die Finanzierung der Nationalstrassen langfristig. Mit Mitteln aus dem unbefristeten Fonds sollen Engpässe auf dem Nationalstrassennetz beseitigt, dessen Betrieb und Unterhalt gesichert und Agglomerationsprojekte mitfinanziert werden. Die Vorlage sieht die Verankerung des Fonds in der Bundesverfassung vor. Am 12. Februar 2017 stimmt deshalb das Schweizer Volk darüber ab.

Der Glarner Regierungsrat unterstützt die Vorlage vorbehaltlos. Mit den Geldern aus dem NAF wird auch die Finanzierung der Umfahrung Näfels – später auch der Umfahrung Netstal – sichergestellt. Mit der Schaffung des NAF geht nämlich auch eine Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer einher. Neu läge unter anderem auch die Anbindung des Glarner Hauptortes an das Nationalstrassennetz in der Zuständigkeit des Bundes. Eine Ablehnung der Vorlage würde die Anbindung von Glarus ans Nationalstrassennetz und damit auch die Übernahme und Finanzierung der Umfahrungen durch den Bund verhindern.

Mit dem NAF sollen nicht nur Strassenausbauten in den Städten und Agglomerationen bzw. zwischen den Zentren der Schweiz finanziert werden. Explizit will der Bund damit auch Berggebiete und Randregionen besser an das Nationalstrassennetz anschliessen. Für den Regierungsrat sind gute Verkehrsverbindungen ein entscheidender Faktor für die Entwicklung des Kantons – gerade auch für Glarus Süd. Insbesondere die Glarner Wirtschaft profitiert davon. Die Umfahrungen entlasten zudem die vom Verkehr geplagten Einwohner von Näfels und Netstal.

Die NAF-Vorlage ist breit abgestützt. Sie ist ein Kompromiss, der von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden mitgetragen wird. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Quellen – unter anderem auch über eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags, sollten die Reserven des NAF unter eine bestimmte Grenze fallen. Ähnlich wie beim Bahninfrastruktur-Fonds, dem das Volk bereits im Februar 2014 zugestimmt hat, wird ausserdem auch der Kanton Glarus ab 2020 seinen Anteil am Beitrag der Kantone von 60 Millionen Franken an die Finanzierung des NAF beitragen müssen. Der Regierungsrat erachtet dies als gute Investition in den Standort Schweiz und insbesondere ins Glarnerland.

Weitere Informationen zur Vorlage unter www.admin.ch oder in den Abstimmungserläuterungen des Bundes