Der Kampf gegen Neophyten geht in die nächste Runde

Für den Kampf gegen invasive gebietsfremde Pflanzen hat der Regierungsrat die Entschädigungen festgelegt.



Sommerflieder (• Foto: zvg)
Sommerflieder (• Foto: zvg)

Im Rahmen des Massnahmenplans 2013 zur Bekämpfung invasiver Neophyten hat der Kanton Glarus die Gemeinden in den Jahren 2014–2016 mit einem Impulsprogramm bei der Bekämpfung der wichtigsten invasiven Neophyten unterstützt. Weil sich die Bekämpfung grundsätzlich bewährt hat, wurde das Programm verlängert und beschlossen, zusätzlich zu den Gemeinden auch Korporationen, das Linthwerk und die Meliorationsgenossenschaften zu unterstützen.

Der Bund hat noch keine Regelungen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen erlassen. Die Landsgemeinde 2018 hat dagegen im Kantonalen Umweltschutzgesetz die Grundlage zur Einführung einer Melde- und Bekämpfungspflicht für bestimmte invasive gebietsfremde Organismen geschaffen. Die Ausführungsbestimmungen erfolgen in der Verordnung des Landrates und einer Verordnung des Regierungsrates über die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen. Dort werden die Beitragssätze für Bekämpfungsmassnahmen zukünftig geregelt. Vorgesehen ist die Beibehaltung der aktuellen Unterstützungskonditionen. Diese Verordnung kann erst 2021 in Kraft treten, weshalb der Regierungsrat für das Jahr 2020 die Beitragssätze erneut beschliesst.

Die bisherigen Ansätze gelten weiter

  • 25 Franken pro Stunde bei Angestellten von Gemeinden, Korporationen, Linthwerk und Meliorationsgenossenschaften
  • 10 Franken pro Stunde bei Arbeiten von Freiwilligen und arbeitslosen Personen
  • 30 Franken pro Tag bei Arbeiten von Asylsuchenden

Diese Ansätze sind mit denjenigen der Nachbarkantone vergleichbar.