Der Kanton Glarus engagiert sich für differenzierten Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt

Der Bundesrat möchte die Beschäftigungschancen für schutzbedürftige Personen verbessern und die Zulassung zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige erleichtern. Der Kanton Glarus unterstützt die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen teilweise.



Differenzierter Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt (zvg)
Differenzierter Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt (zvg)

Die vom Bund in die Vernehmlassung geschickte Vorlage sieht rechtliche Änderungen vor, um Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dabei sind Massnahmen wie eine Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung und ein Anspruch auf Kantonswechsel für Schutzsuchende mit Schutzstatus S (Ukraine-Flüchtlinge) vorgesehen. Zudem sollen Arbeitsbewilligungen für diese Personen künftig meldepflichtig werden. 

In seiner Vernehmlassungsantwort betont der Kanton Glarus, dass nur arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S gemeldet werden und den Zugang zu Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen bekommen sollten. Um dies zu überprüfen und eine Stellenvermittlung anbieten zu können, wird ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand notwendig.

Der Zugang zu kostenintensiven Arbeitsmarktmassnahmen (Leistungen der Arbeitslosenversicherung) wird abgelehnt, da die Kosten auf die Kantone übertragen werden und der Schutzstatus S grundsätzlich auf eine Rückkehr in das Heimatland ausgerichtet ist. Ebenfalls abgelehnt wird der vorgesehene Anspruch auf einen Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S. Eine Prüfung des Arbeitsvertrages zum Schutz der Arbeitnehmenden erachtet der Kanton als zwingend notwendig. Auch die erleichterten Zulassungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige begrüsst der Kanton. Er fordert aber klare Regelungen, um unnötigen behördlichen Bearbeitungsaufwand zu vermeiden.