Der Kanton Glarus hat das Energie-Förderprogramm angepasst

Aufgrund von Änderungen im nationalen Gebäudeprogramm und der nationalen Energiepolitik wurde das kantonale Förderprogramm angepasst. Im Bereich der Gebäudemodernisierungen sind Beiträge an die Wärmedämmung von Fassade, Dach sowie Wand und Boden möglich. Gesamtsanierungen profitieren von einem Zusatzbonus. Daneben sollen mit weiteren Fördermassnahmen Anreize für einen effizienten und rationellen Energieeinsatz geschaffen werden.



Vorher – Nachher. (Bild: zvg)
Vorher – Nachher. (Bild: zvg)

Ein wesentliches Element der Energiestrategie 2050 des Bundes ist die Effizienzsteigerung im Gebäudebereich. Deshalb haben Bund und Kantone das harmonisierte Fördermodell überarbeitet. Die Mittel stammen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgaben auf fossilen Brennstoffen.

Im Kanton Glarus sind Beiträge an die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Wand, Fenster, Dach und Boden) möglich. Die Fördersätze wurden in Übereinstimmung mit dem harmonisierten Fördermodell der Kantone massiv erhöht. Neu werden Gesamtsanierungen mit einem Bonus zusätzlich unterstützt. Um sicherzustellen, dass Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer über bestmögliche Informationen verfügen, wird ab einem Förderbeitrag von 10 000 Franken die vorgängige Erarbeitung einer Gebäudeanalyse GEAK Plus verlangt.

Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungsprojekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sowie eine gute Ausführungsqualität. Damit können Kosten reduziert und ein verbesserter Werterhalt der Liegenschaft gesichert werden.

Weitere Schwerpunkte im neuen Förderprogramm bilden der Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen durch alternative Technologien oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie Massnahmen im Bereich der Gebäudeautomation oder dem Ersatz von Beleuchtungsanlagen. Neu sind auch Förderbeiträge im Bereich der Aus- und Weiterbildung möglich.