Der Kanton Glarus und die Axpo einigen sich

Der Kanton Glarus und die Axpo Power AG einigen sich im Rechtsstreit betreffend das Pumpspeicherwerk Limmern auf einen gerichtlichen Vergleich. Die Jahreskosten der Kraftwerke Linth-Limmern werden bis zur Inbetriebnahme des Pumpspeicherwerks entsprechend dem Aktienanteil vom Kanton und der Axpo getragen. Ab Inbetriebnahme des Werks trägt die Axpo dessen Jahreskosten alleine.



Der Kanton Glarus und die Axpo einigen sich im Rechtsstreit um das Pump-speicherwerk Limmern (Archivbild: e.huber)
Der Kanton Glarus und die Axpo einigen sich im Rechtsstreit um das Pump-speicherwerk Limmern (Archivbild: e.huber)

Der Kanton Glarus befand sich seit rund zwei Jahren in einem Rechtsstreit mit der Axpo Power AG (Axpo). Die Axpo hat vor dem Obergericht des Kantons Bern Klage eingereicht mit dem Begehren, der Kanton Glarus müsse auch Energie aus dem Pumpspeicherwerk Limmern (PSWL) der Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL) beziehen und die entsprechenden Jahreskosten tragen. Der Kanton Glarus lehnte diese Forderung ab und verlangte eine Rückzahlung der seit dem 1. Oktober 2010 für das PSWL geleisteten Jahreskosten. Anlässlich der zweiten Instruktionsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Bern am 25. März 2019 einigten sich die Parteien nun auf einen gerichtlichen Vergleich. Demnach sind die Jahreskosten der gesamten KLL bis zur Inbetriebnahme des PSWL entsprechend dem Aktienanteil von 15 (GL) bzw. 85 Prozent (Axpo) zu tragen. Ab Inbetriebnahme des PSWL am 19. August 2017 trägt die Axpo die Jahreskosten des PSWL und verwertet dessen Energie alleine. Der Kanton Glarus muss rückwirkend ab diesem Zeitpunkt nur noch seinen Anteil von 15 Prozent an den Jahreskosten des alten Teils der KLL tragen und kann dessen Energie verwerten. Die KLL wird eine entsprechende Spartenrechnung für die alte KLL und das PSWL führen.

Der Vergleich entspricht den Gedanken des Gründungsvertrages der KLL. Dieser soll aber in wenigen Punkten geringfügig abgeändert werden: Die Dividende wird aufgrund der aktuell schwierigen Marktlage für die KLL vorübergehend von 1,5 Prozent über der durchschnittlichen Rendite der zehnjährigen Bundesobligationen der Eidgenossenschaft auf 1 Prozent gesenkt. Neu wird eine halbe Million Franken der dem Kanton Glarus jährlich zufliessenden Dividende aufgrund der Übernahme der Jahreskosten des PSWL von der Axpo und nicht mehr vom Kanton Glarus selber finanziert. Zudem wurden die Bedingungen für einen allfälligen späteren Energiebezug des Kantons am PSWL geklärt. Möchte der Kanton dereinst Energie aus dem PSWL beziehen, so kann er dies frühestens ab dem Geschäftsjahr 2027/28 machen, wobei er seinen Energiebezug jährlich um höchstens 1,5 Prozent erhöhen kann. Demnach könnte er sein dem Aktienanteil entsprechendes Energiebezugsrecht von 15 Prozent frühestens im Jahr 2037/38 wieder vollständig ausüben.

Aufgrund der Rückabwicklung der Jahreskosten und Energieverwertung der Geschäftsjahre 2015/16 bis 2018/19 der KLL rechnet der Kanton Glarus zugunsten der Jahresrechnung 2019 mit einem nicht budgetierten Ertrag von rund 6 Millionen Franken aus Rückzahlungen der Axpo und der Auflösung des Fonds Kosten PSWL. Zudem muss er künftig nicht – wie bei einem allfälligen Unterliegen im Rechtsstreit befürchtet – Kosten von netto 9 bis 11 Millionen Franken pro Jahr tragen.

Regierungsrat Rolf Widmer begrüsst den getroffenen Vergleich als gute Lösung für den Kanton Glarus: «Der Vergleich hält fest, dass der Kanton Glarus keine Jahreskosten des PSWL tragen muss. Der Kanton hat damit die Sicherheit, dass er künftig nicht wie im Klagebegehren gefordert einen zweistelligen Millionenbetrag aus Steuergeldern zur Finanzierung des PSWL aufwenden muss.»