Im Kanton Glarus ist seit 2022 ein Rückgang der Nutztierrisse zu verzeichnen. Dies ist auch auf einen funktionierenden Herdenschutz zurückzuführen. Deshalb will der Regierungsrat den Herdenschutz weiter festigen und weiterentwickeln. Die Wirksamkeit soll so weiter gesteigert und die wirtschaftliche Tragbarkeit sichergestellt werden. Gleichzeitig soll Planungssicherheit für die Alpbetriebe geschaffen werden.
Herdenschutzmassnahmen 2026–2029
Die bisherigen Herdenschutzmassnahmen können weiterhin unterstützt werden. Für Alpen sind diese in Herdenschutzkonzepten festgehalten und werden laufend durch den Vollzug überprüft. Zudem können neue Herdenschutzkonzepte erstellt werden, die anschliessend vom Kanton geprüft und genehmigt werden.
Finanziell unterstützt wird Zaunmaterial. Zusätzlich werden Beiträge für den Einsatz von Herdenschutzhunden oder den Transport und die Miete von mobilen Hirtenunterkünften ausgerichtet. Falls eine vorzeitige Abalpung aufgrund zu grosser Belastung durch Wölfe notwendig wird, ist auch eine Futtergeld-Entschädigung möglich. Der Vollzug wird mit dem bestehenden Personal der Abteilung Landwirtschaft umgesetzt.
Zusätzlich soll der Verein Herdenschutzhunde Schweiz über eine Leistungsvereinbarung stärker gefördert werden, nachdem sich der Bund aus Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden zurückgezogen hat. Damit soll die Qualität der Herdenschutzhunde sowie die Beratung der Halterinnen und Halter sichergestellt werden. Ihnen sollen zudem gezielt Beiträge ausgerichtet werden, die an Kriterien der Haltung und Ausbildung der Hunde gebunden sind.
Für all diese weiteren Massnahmen fallen Kosten an, die mit einem Kredit gesichert werden sollen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einem Verpflichtungskredit von rund 497 000 Franken für Herdenschutzmassnahmen zwischen 2026 und 2029 zuzustimmen. Der Anteil des Kantons beträgt 273 000 Franken, die Restkosten übernimmt der Bund. Der Antrag an den Landrat ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.




