Der Landrat ist gegen ein Verhüllungsverbot

Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag betreffend Verhüllungsverbot abzulehnen. Im Übrigen genehmigte er das Gesetz über die politischen Rechte sowie eine Verordnung über die Prämienverbilligung. Zudem verabschiedete er zahlreiche parlamentarische Vorstösse.



Der Landrat ist gegen ein Verhüllungsverbot

Der Landrat behandelte in seiner letzten Sitzung im 2016 den von einem Biltner Bürger eingereichten Memorialsantrag, es sei in der Kantonsverfassung eine Bestimmung aufzunehmen, dass niemand im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllen darf. Der Regierungsrat empfahl dem Landrat, diesen Memorialsantrag abzulehnen und auch die landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz beantragt dasselbe. Wie Kommissionspräsident Mathias Zopfi, Grüne, ausführt, ist zu diesem Thema eine nationale Volksinitiative am Entstehen. Es sei davon auszugehen, dass die Initiative zustande kommt und damit die Schweizer Stimmbevölkerung dazu Stellung nehmen muss. Einen Verfassungsartikel im Kanton Glarus für eine Handvoll Personen einzuführen, sei übertrieben.

Nur die SVP für eine Zustimmung


Karl Mächler votiert im Namen der BDB für Ablehnung. Es bauche im Kanton kein Verbot in der Verfassung für etwas, was real im Kanton schlicht und einfach nicht existiere. In gleicher Weise äussert sich Gabriela Meier Jud für die FDP. Eine liberale Gesellschaft erlaube auch ein Anderssein. Entschieden für ein Nein setzt sich die Grüne-Fraktion laut Regula N. Keller ein. Ein Verbot würde eher den islamistischen Fundamentalisten nützen, die sich in ihrer Opferrolle bestätigt fühlten. Durch ein Verbot würde man zudem extreme Positionen stärken, die das Trennende betonen. Auch für die CVP ist laut Bruno Gallati ein Verbot im Kanton kein Thema, denn dies würde bald auf eidgenösssischer Ebene diskutiert und behandelt werden. Die SP will laut Zarina Friedli ebenfalls empfehlen, die Motion abzulehnen, denn für fremdenfeindliche Polemik sei hier keinen Platz.

Anderer Meinung ist Fritz Weber. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion sei für dieses Verhüllungsverbot. Ein Eingriff in die Grundrechte sei wegen der Sicherheitsfrage gerechtfertigt, denn es gehe auch um ein Vermummungsverbot zum Beispiel bei Grossanlässen. Im Kanton Tessin funktioniere dieses Verbot einwandfrei. Unterstützung erhält Weber vom Simon Trümpi, SVP, der darauf hinweist, dass eine Gesichtsverhüllung bei vielen Menschen Angst und Unsicherheit auslöse. Daher sage ihm das Bauchgefühl, das Verhüllungsverbot sei zu befürworten. Regierungsrat Andrea Bettiga versteht die Emotionalität, die bei diesem Thema mitschwingt. Trotzdem plädiert er dafür, auf eine schweizweite Lösung zu warten. In der Abstimmung wird fast gegen die gesamte SVP-Fraktion beschlossen, der Landsgemeinde den Memorialsantrag zu Ablehnung zu empfehlen.

Ein Gesetz und eine Verordnung

In zweiter Lesung behandelt der Rat das Gesetz über die politischen Rechte. In der ersten Lesung hat er beschlossen, den Botengang bei Abstimmungen auf zwei stimmberechtigte Personen zu beschränken, aus dem Gesetz zu streichen. Laut Mathias Zopfi, Grüne, hat sich die Kommission nochmals mit der Materie befasst, und sie bittet den Rat, diese Bestimmung wieder aufzunehmen, denn sie habe sich bewährt. Eine Mehrheit stimmt dieser Wiederaufnahme zu. Das Gesetz wird zu Handen der Landsgemeinde verabschiedet. In zweiter Lesung Zustimmung findet auch die Verordnung über die Prämienverbilligung, zu der die Regierung einen zweiten Bericht geliefert hat

Parlamentarische Vorstösse

Die BDP fordert vom Regierungsrat in einem Postulat ein Konzept zu präsentieren, welches die Positionierung von «Braunwald autofrei» stärkt. Der Regierungsrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, ein weiteres Konzept erstellen zu lassen, will aber die Fortschritte der Gemeinde bei der Umsetzung des Konzepts «Braunwald autofrei» beobachten. Er ist aber bereit, das Postulat teilweise zu überweisen, was auch beschlossen wird.

Toni Gisler, SVP, forderte in einer Motion eine Änderung des Waldgesetzes betreffend Befahren von Waldstrassen. Diese wurde von der Landsgemeinde gutgeheissen. In einer weiteren Motion wundert er sich, dass seither noch nichts geschehen ist. Das zuständige Departement erklärt, dass eine Änderung des Waldgesetzes dann in Kraft gesetzt werde, wenn die genehmigungsfähigen Fahrbewilligungsreglemente der Gemeinden vorlägen. Gisler zeigt sich enttäuscht, dass die Anpassung immer noch nicht geschehen ist.

Peter Rothlin, SVP, hat in einer Interpellation verschiedene Fragen betreffend Wasserkraftstrategie im Kanton an den Regierungsrat gerichtet. Die momentan schwierige Situation auf dem Strommarkt dürfe nicht zu Kurzschlusshandlungen gegenüber der Axpo führen, erklärt diese. Rothlin dagegen sieht ein Versagen bei der Axpo und meint, diese solle den Verlust selber tragen.

Fridolin Luchsinger, BDP, stellt in einer Interpellation verschiedene Fragen betreffend Sanktionierung von Littering gestützt auf die Kantonale Ordnungsbussenverordnung (KOBV). Die Regierung antwortet, dass zur Ahndung von Littering gemäss KOBV die Polizei die Übertretung selbst unmittelbar feststellen muss.

Peter Rothlin, SVP, hat in seiner Interpellation über die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) verschiedene Fragen an die Regierung. So möchte er wissen, wie viele Personen mit IPV privat oder halbprivat versichert sind. Der Kanton wisse nicht, wie viele Bürgerinnen und Bürger eine private oder halbprivate Zusatzversicherung haben, so die Antwort.

Am Schluss der Tagung verabschiedet Präsidentin Susanne Elmer Feuz den zurücktretenden Hans Luchsinger, SVP, aus Nidfurn. In seinen 26 Jahren Ratszugehörigkeit habe er in vielen Kommissionen mitgewirkt, wofür ihm Dank gehöre. Das Plenum unterstreicht diese Worte mit einem langanhaltenden Applaus.

Die nächste Sitzung findet im neuen Jahr am 25. Januar 2017 statt.