Der Landrat steht hinter dem Entscheid „3 Gemeinden – 1 Kanton“

Im zweiten wichtigen Geschäft der Sitzung wurde über die ausserordentliche Landsgemeinde vom 25. November debattiert. Dabei geht es um den Antrag betreffend Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 zur Fusion zu drei Einheitsgemeinden. Der Landrat war mit grosser Mehrheit für die Ablehnung des Antrages.



Der Landrat steht hinter dem Entscheid der Landsgemeinde 2006: er votiert für Ablehnung des Antrages der Fusionsgegner (Bild: jhuber)
Der Landrat steht hinter dem Entscheid der Landsgemeinde 2006: er votiert für Ablehnung des Antrages der Fusionsgegner (Bild: jhuber)

Wie Landrat Emil Küng, Präsident der vorberatenden Kommission zu Beginn der Debatte erklärte, stehe die Kommission hinter dem Regierungsrat, am gefassten Beschluss der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 festzuhalten. Mit grossem Mehr folgte in der Abstimmung der Rat dem Ablehnungsantrag der Kommission und der Regierung.

Gleiche Rechte an der ausserordentlichen Landsgemeinde

Nach Kommissionsmeinung können an der ausserordentlichen Landsgemeinde keine Anträge für andere Gemeindezahlen als eben drei oder fünfundzwanzig. Dieser Ansicht widersprach Landrat Fritz Schiesser indem er darauf hinwies, dass an der ausserordentlichen Landsgemeinde das gleiche Verfahren wie an der ordentlichen Landsgemeinde gelte. Deshalb muss die Vorlage wieder ganz geöffnet werden und es können Anträge zur Zahl der Gemeinden gestellt werden. Dieser Meinung war auch Regierungsrätin Marianne Dürst, denn das Dreier-Modell entstand ja auch aufgrund eines Abänderungsantrages zum vorgeschlagenen 10er Modell.

Mit drei Gemeinden in die Zukunft

Sämtliche Fraktionen sprachen sich grossmehrheitlich für die Ablehnung des Antrages und stellten sich hinter den Landsgemeindeentscheid 2006 für drei Einheitsgemeinden. Für eine Annahme des Antrages sprach sich Landrat Fridolin Dürst deutlich aus, denn nach seiner Meinung – und der Meinung vieler Glarner Bürger – sei der Entscheid völlig überraschend gefallen. Im Vorfeld der Landsgemeinde habe man das Dreiermodell nicht gründlich genug diskutiert. Wie er betonte sei der Entscheid eines urdemokratischen Staatswesens unwürdig gewesen und man müsse auf eine demokratische Basis zurückfinden. Nach Ansicht von Landrat Leutenegger sei der Entscheid für drei Gemeinden eine einmalige Chance für eine eigenständige Entwicklung und ein Zurückbuchstabieren würde die Existenz der Landsgemeinde gefährden. Als unerhörten Vorwurf bezeichnete Schiesser die Behauptung der Fusionsgegner, die GlarnerInnen hätten 2006 unwissend abgestimmt und seien sich nicht bewusst gewesen was sie taten.

Klarer Entscheid im Landrat

Wie Regierungsrätin Dürst erklärte, müsse an der ausserordentlichen Landsgemeinde auch über den Vorschlag auf eine einzige Gemeinde entschieden werden. Sie vertritt die Ansicht, dass der Beschluss auf drei Gemeinden für die Zukunft des Kantons als vorzüglich bezeichnet werden kann. Bei diesem Modell wissen wir wohin die Reise geht. Bei einer Rückkehr zu den 25 Gemeinden würden mit Sicherheit grössere Probleme auftreten. Der Entscheid zu den drei Einheitsgemeinden sei nicht von oben dem Volk aufgezwungen worden, sondern aufgrund eines Antrages aus dem Volke zustande gekommen. In der Schlussabstimmung entschied der Rat mit 50 zu 12 Stimmen das Begehren, den Landsgemeindebeschluss von 2006 aufzuheben, abzulehnen. Der ausserordentlichen Landsgemeinde sei ein Festhalten am 3er Modell vorzuschlagen. Gleichzeitig wurde dem Antrag der Kommission auf Verkürzung der Frist zur Verteilung des Landsgemeindememorials mit grossem Mehr zugestimmt.