Der Regierungsrat beantwortet Fragen zur ambulanten Versorgung

Die Umsetzung des Pflege- und Betreuungsgesetzes ist ein Prozess, der Zeit benötigt. Vieles wurde schon umgesetzt, man ist auf Kurs. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrates auf eine entsprechende Interpellation hervor.



Umsetzung des Pflege- und Betreuungsgesetzes (zvg)
Umsetzung des Pflege- und Betreuungsgesetzes (zvg)

Die Landratsfraktion der Mitte reichte eine Interpellation mit Fragen zur ambulanten Versorgung im Kanton Glarus ein. Sie erkundigt sich nach Massnahmen für eine Stärkung der ambulanten Versorgung und nach einer Begründung für die Anpassung der Patientenbeteiligung.

In seiner ausführlichen Stellungnahme erläutert der Regierungsrat das im November 2017 verabschiedete Konzept zur Stärkung der Langzeitpflege und die damit verbundenen, teilweise bereits umgesetzten Empfehlungen. Er erwähnt die Zusammenschlüsse der ambulanten und stationären Leistungserbringer auf Gemeindestufe und den Aufbau der Koordination Gesundheit. Bezüglich der Kostenbeteiligung der Patienten weist er darauf hin, dass sich diese aus dem geltenden Bundesrecht ergeben und nicht aus kantonalem Recht.  

Die Interpellation «Wo bleibt die Stärkung der ambulanten Versorgung» sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.